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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Laufbahnberatung für Erwachsene

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Abänderung des Berufsbildungsgesetzes zu Handen des Landtags verabschiedet. Aus Sicht der Regierung ist die Laufbahnberatung für Erwachsene keine staatliche Aufgabe und soll deshalb künftig von den öffentlichen Institutionen grundsätzlich nicht mehr angeboten werden. Den entsprechenden Grundsatzentscheid hat die Regierung auf Antrag der Bildungsministerin Aurelia Frick bereits in diesem Frühjahr getroffen.

Demnach würde sich die Abteilung Berufsberatung des Amts für Berufsbildung und Berufsberatung in seiner Arbeit auf die Beratung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre fokussieren, welche diese Dienstleistung weiterhin kostenlos in Anspruch nehmen könnten. Dies würde insbesondere auch für in Liechtenstein wohnhafte Personen gelten, die beim Arbeitsmarkt Service Liechtenstein als erwerbslos registriert sind oder durch das Amt für Soziale Dienste unterstützt werden.

Eltern, Lehrerinnen und Lehrer oder andere Bezugspersonen, die den jungen Erwachsenen bei der Gestaltung der beruflichen Zukunft behilflich sein möchten, können weiterhin unentgeltlich auf die grosse Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Amt für Berufsbildung und Berufsberatung zurückgreifen.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
René Schierscher, Generalsekretär
T +423 236 60 19

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