Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Zu Besuch bei Hilcona: Regierungschef Hasler besucht Frisch-Convenience Marktführer

Vaduz (ots/ikr) -

Hilcona CEO Martin Henck, Verwaltungsratspräsident Jürgen Hilti sowie Eugen Luz als Leiter der Supply Chain informierten Regierungschef Adrian Hasler bei der Betriebsführung über die aktuellen Herausforderungen und Marktentwicklungen im internationalen Frische-Convenience Bereich. Regierungschef Adrian Hasler zeigte sich von den hohen Ansprüchen und den innovativen Verfahren des Liechtensteiner Unternehmens beeindruckt. "Mit ihrem Einsatz für eine erstklassige Ausbildung nimmt die Hilcona ihre Verantwortung wahr, die dringend benötigten Fachkräfte auszubilden. Dies ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor", betonte der Regierungschef.

Arbeitgeber für über 1'900 Mitarbeiter

Der Standort Schaan ist mit fast 900 Mitarbeitern der Hauptsitz der Hilcona AG. In Schaan werden vor allem Pasta, frische Mahlzeiten und auch weiterhin Schweizer Gemüse-Konserven, das Ursprungsprodukt der Hilcona AG, produziert. "Wir haben in den letzten beiden Jahren in den Ausbau des Standortes Schaan über CHF 50 Mio. investiert. Dadurch konnten wir mehr als 120 neue Mitarbeiter einstellen", betonte Hilcona CEO Martin Henck in der gemeinsamen Diskussion. Die beständige Innovation und Expansion, spiegelt sich auch in einem kontinuierlichen Umsatzwachstum wieder. 2013 generierte die Hilcona Gruppe einen Jahresumsatz von ca. CHF 500 Mio. und ist aktuell Arbeitgeber für über 1'900 Mitarbeiter in Liechtenstein und der Schweiz. In den vergangenen fünf Jahren ist die Hilcona AG um 25 Prozent gewachsen.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Christoph Frick, Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
T +423 236 64 44

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 09.07.2014 – 17:12

    ikr: Urteil des EFTA-Gerichtshofs zu Trusts

    Vaduz (ots/ikr) - Der EFTA-Gerichtshof hat am 9. Juli 2014 entschieden, dass sich ein Trust und die Begünstigten eines Trusts auf die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens berufen können. Der EFTA Gerichtshof hielt fest, dass ein Trust von der Niederlassungsfreiheit dann profitieren kann, wenn dieser eine tatsächliche und echte wirtschaftliche Tätigkeit im EWR ausübt. Gemäss EFTA-Gerichtshof können sich Begünstigte ...