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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Interpellationsbeantwortung zur Standortförderung in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 8. Juli 2014 die Interpellationsbeantwortung der Regierung zur Standortförderung in Liechtenstein an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.

Am 27. Februar 2014 haben die Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler, Harry Quaderer und Pio Schurti die Interpellation zur Standortförderung in Liechtenstein eingereicht. Die Standortförderung findet ihre Verankerung insbesondere im Gesetz über die Förderung der wirtschaftlichen und touristischen Entwicklung des Standortes Liechtenstein (Standortförderungsgesetz), welches am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, in der Eignerstrategie für Liechtenstein Marketing sowie im Regierungsprogramm 2013 bis 2017.

Die vorliegende Interpellationsbeantwortung gibt neben einer Darstellung des Werdegangs der diesbezüglichen Entwicklungen insbesondere einen Überblick über die mit der Standortförderung befassten Amtsstellen, Institutionen und Organisationen, deren Aufgaben und aktuellen Herausforderungen.

Um die attraktiven Rahmenbedingungen für den Wirtschaftsstandort Liechtenstein für bestehende und sowie neue Unternehmen möglichst aufrecht zu erhalten und auf die zukünftigen Herausforderungen angemessen reagieren zu können, hat die Regierung im Dezember 2013 einer Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, unter Einbezug der Wirtschaftsverbände und der Gemeinden eine Standortförderungsstrategie zu erarbeiten.

Zwischenzeitlich liegt dem verantwortlichen Ministerium ein Entwurf für die erwähnte Standortförderungsstrategie vor. Die Strategie soll die internen und externen Rahmenbedingungen aufzeigen, Grundprinzipien definieren und strategische Stossrichtungen sowie Bedingungen für die Umsetzung dieser Stossrichtungen beinhalten. Die Strategie wird nach Fertigstellung der Regierung voraussichtlich im Herbst zur Kenntnis gebracht und soll den mit Standortförderung beschäftigten Institutionen und Organisationen als Richtschnur dienen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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