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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Februar 2014 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze genehmigt. Die Vernehmlassungsvorlage umfasst die Umsetzung des CRD-IV-Pakets sowie die Erweiterung des Anlegerentschädigungssystems.

Als Reaktion auf die Finanzmarktkrise 2008 hat die EU die Richtlinie 2013/36/EU (sogenannte "Capital Requirements Directive" - CRD IV) und die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (sogenannte "Capital Requirements Regulation" - CRR) erlassen, welche zusammen das "CRD-IV-Paket" bilden. Dieses Paket umfasst Bestimmungen zur Verbesserungen der Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung, zur bankeninternen Kapitalpolitik, zur Corporate Governance, zu Sanktionen und zur Aufsichtskooperation. Das CRD-IV-Paket soll in das Gesetz über Banken und Wertpapierfirmen (BankG) und damit in den Rechtsbestand von Liechtenstein übernommen werden. Zudem werden im BankG ergänzend die Anlegerschutzbestimmungen angepasst. Bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen nach der Richtlinie 2004/39/EG (MiFID) verlangt die EU von allen Mitgliedstaaten, ein System der Anlegerentschädigung vorzuhalten. Gegenwärtig besteht in Liechtenstein die Einlagensicherungs- und Anlegerschutz-Stiftung des Liechtensteinischen Bankenverbandes (LBV) für Banken. Neu sollen auch Wertpapierfirmen nach BankG, Vermögensverwalter nach VVG, Verwaltungsgesellschaften mit individueller Portfolioverwaltung nach UCITSG und AIFM mit individueller Portfolioverwaltung nach AIFMG sich einem Anlegerschutzsystem anschliessen müssen.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. März 2014. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei bzw. auf der Homepage www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann
T +423 236 60 09

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