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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Postulatsbeantwortung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Januar 2014 die Postulatsbeantwortung an den Landtag zur Entlohnung von Landesangestellten für die Ausübung eines öffentlichen Amtes bei Land und Gemeinden verabschiedet.

Einschränkung von Doppelzahlungen

Mit der Überweisung des Postulats wurde die Regierung eingeladen einen Vorschlag zu unterbreiten, wonach Landesangestellte für die Ausübung eines Gemeinde- oder Landesmandates keine Doppelzahlungen (Lohn und Sitzungsgelder) mehr erhalten.

Anpassungen vorgeschlagen

Die Umsetzung der Vorgaben des Postulats bedingt keine Gesetzesanpassungen, da die Gewährung von bezahltem und unbezahltem Urlaub in der Staatspersonalverordnung (StPV) geregelt wird. Die Regierung schlägt in der Postulatsbeantwortung vor, dass Angestellten des Staates für die Ausübung eines öffentlichen Amtes künftig nur noch unbezahlter Urlaub gewährt werden soll. Die Dauer des unbezahlten Urlaubs soll dabei vom jeweils angestrebten öffentlichen Amt abhängig sein. Für die Ausübung der Funktion als Landtagsabgeordnete oder als Landtagsabgeordneter soll nicht mehr für alle Sitzungstage bezahlter Urlaub gewährt werden, sondern dieser auf sechs Arbeitstage pro Jahr begrenzt sein.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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