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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Eckpunkte für die Neuausrichtung der Telecom Liechtenstein beschlossen

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 17. Dezember 2013 hat die Regierung Eckpunkte für die zukünftige Ausrichtung der Telecom Liechtenstein AG (TLI) definiert und damit einen wichtigen Beschluss für die Zukunft des Unternehmens gefasst.

Nach der Absage des Landtags an die geplante Veräusserung einer Mehrheitsbeteiligung der Telecom Liechtenstein AG (TLI) an die Swisscom war die Regierung gefordert, eine passende Eignerstrategie zu entwickeln, damit eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens - vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden grossen strukturellen Herausforderungen - auf andere Weise sichergestellt werden kann. Nachdem der Verwaltungsrat der TLI Ende Oktober neu besetzt werden konnte und parallel vertiefte Abklärungen zu den verbleibenden Alternativen getätigt worden waren, wird zurzeit in Absprache zwischen dem zuständigen Ministerium und dem Verwaltungsrat die Eignerstrategie definiert.

Evaluation der verbleibenden Möglichkeiten

In die erwähnten vertieften Abklärungen waren neben dem Wirtschaftsministerium Vertreter der TLI und der LKW sowie das Amt für Kommunikation eingebunden. Parallel dazu wurden verschiedene Gespräche mit weiteren Anspruchsgruppen geführt. In den vergangenen Monaten wurden die verbliebenen Alternativen noch einmal evaluiert und Modellrechnungen vorgenommen. Bei der Analyse der zur Verfügung stehenden Alternativszenarien zeigte sich, dass die weitere Eigenständigkeit der Telecom Liechtenstein AG mittelfristig am erfolgversprechendsten ist, auch wenn diese Lösung zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit einer Begleitung durch ein Reihe weitergehender Massnahmen bedarf: Zur Bewältigung der strukturellen Herausforderungen, die das Unternehmen aus alleiniger Kraft nur schwer bewältigen kann, wäre eine strategische Kooperation dienlich. Zu deren Ermöglichung soll die Möglichkeit einer Minderheitsbeteiligung explizit in die Eignerstrategie aufgenommen werden, selbst wenn dies bereits heute gesetzlich als Möglichkeit vorgesehen ist.

Keine Fusion mit den LKW

Um die TLI in eine erfolgreiche Zukunft ohne übermässiges finanzielles Risiko für den Staat führen zu können sind weitere Massnahmen angezeigt. Diese schliessen unter anderem die Sicherstellung des bedarfsgerechten und effizienten Ausbaus und Unterhalts der Netzinfrastruktur durch die LKW ein, weshalb auch die Eignerstrategie der LKW angepasst werden soll. Weitere Effizienzverbesserungen und Kosteneinsparungen durch die Straffung und Fokussierung auf das Kerngeschäft und den konsequenten Rückgriff auf Standardlösungen sind zudem voranzutreiben.

Eine der näher geprüften Alternativen war die mögliche Fusion der beiden Staatstöchter TLI und LKW. Das Synergiepotential wäre allerdings nicht so gross wie ursprünglich angenommen. Zudem wäre ein solcher Zusammenschluss mit organisatorischen und finanziellen Unsicherheiten verbunden. Des Weiteren bestehen berechtigte Zweifel an der EWR-Kompatibilität einer solchen Lösung: durch die vertikale Reintegration der Dienste- und Infrastrukturebene entstünden voraussichtlich zahlreiche Wettbewerbsprobleme und ein damit einhergehender hoher und fortwährender Regulierungsaufwand. Von dieser Variante wurde deshalb seitens der Regierung Abstand genommen.

Generell würde eine Fusion zudem eine grössere Umorganisation bedeuten und wäre mit entsprechenden Kosten verbunden. In Anbetracht der weiterhin unverändert bestehenden strukturellen und technologischen Herausforderungen auf dem kleinen liechtensteinischen Telekommunikationsmarkt ist die Frage zu stellen, ob die durch eine Fusion erzielbaren Synergien ausreichen würden, um einen langfristig nachhaltig positiven Geschäftsgang sicher zu stellen.

Zukunftsfähige Neuausrichtung

Als weitere strategisch bedeutende Eckpunkte hat die Regierung die Gewährleistung der internationalen Erreichbarkeit unter der Vorwahl +423, die gewinn- und kundenorientierte Führung des Unternehmens, die engere Kooperation mit den LKW bei der Netzausbauplanung, die Konzentration auf den Heimmarkt sowie wie bereits erwähnt die Möglichkeit einer strategischen Kooperation mit einem Minderheitspartner definiert. Das Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft wurde mit der Ausarbeitung einer detaillierteren Eignerstrategie unter Berücksichtigung dieser Eckpunkte beauftragt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Simon Biedermann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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