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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verstärkter Kampf gegen die illegale Herstellung und den illegalen Handel mit Waffen

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein hat am 10. Dezember 2013 bei den Vereinten Nationen in New York seine Beitrittsurkunde zum UNO-Zusatzprotokoll gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel damit (UNO-Feuerwaffenprotokoll) hinterlegt. Der illegale Waffenhandel hat weltweit enorme Dimensionen angenommen und verursacht grosses Leid. Weltweit zirkulieren etwa 875 Millionen Kleinwaffen, mit denen jedes Jahr mehrere Hunderttausend Menschen getötet werden. Die schreckliche "Effektivität" von Kleinwaffen hängt mit einigen ihrer Merkmale zusammen. Sie sind relativ kostengünstig und leicht verfügbar sowie leicht zu transportieren, schmuggeln und verbergen. Die illegale Verbreitung von Kleinwaffen und ihr Missbrauch tragen dazu bei, internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu begünstigen und die Achtung der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und des humanitären Völkerrechts zu untergraben.

Das UNO-Feuerwaffenprotokoll ergänzt das UNO-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (Palermo-Übereinkommen). Es ist eines der insgesamt drei Zusatzprotokolle, die sich mit den vielfältigen Aspekten der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität befassen. Es wurde 2001 verabschiedet und trat 2005 in Kraft, als erstes rechtsverbindliches globales Instrument zu Kleinwaffen. Das Feuerwaffenprotokoll sieht im Kampf gegen den illegalen Waffenhandel kurz zusammengefasst folgende drei Massnahmen vor: Erstens müssen Feuerwaffen markiert und registriert werden. Zweitens muss der Weg, den eine Feuerwaffe genommen hat, über eine Ein- und Ausfuhrbewilligung eruiert werden können. Drittens müssen nicht markierte Feuerwaffen, die nicht zurückverfolgt werden können, beschlagnahmt und definitiv eingezogen werden.

Zwar erfüllt Liechtenstein bereits heute die Vorgaben des Feuerwaffenprotokolls, die vorgesehenen Massnahmen können aber nur greifen, wenn möglichst viele Staaten diese umsetzen. Der Beitritt Liechtensteins stellt deshalb auch ein Bekenntnis zur internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens dar.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
T +423 236 60 61

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