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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS): Aktuelle Generation muss Problem lösen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. April die Stellungnahme betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die betriebliche Vorsorge des Staates sowie die Ausfinanzierung der Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal verabschiedet. Darin beantwortet sie die Fragen, die in der ersten Lesung aufgeworfen worden waren, vergleicht die Leistungen der PVS mit diversen in- und ausländischen Vorsorgeeinrichtungen und präsentiert einen überarbeiteten Lösungsvorschlag zur Sanierung und Sicherung der staatlichen Pensionskassa. "Die heutige Generation verantwortet die aktuelle Lage und es muss diese Generation sein, welche die aktuelle Lage korrigiert und lösen muss. Wir wollen und dürfen das Problem nicht auf spätere Generationen übertragen", wie Regierungschef Adrian Hasler und Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer gemeinsam betonen.

Ausfinanzierung: Forderungsanerkennung plus zinsloses Darlehen

Auch im neuen Lösungsvorschlag hält die Regierung am Grundsatz fest, dass die Arbeitgeber ihren Beitrag vor allem durch die Schliessung der Deckungslücke leisten. Durch eine Forderungsanerkennung bis zu einem Deckungsgrad von 90% sollen sie zur Ausfinanzierung der neuen Vorsorgeeinrichtung beitragen. Für die restlichen 10% soll von Arbeitgeberseite ein zinsloses Darlehen gewährt werden. Bei positivem Verlauf des Deckungsgrads wird dieses wieder an die Arbeitgeber zurückfliessen können. Entwickelt sich der Deckungsgrad negativ, wird das Darlehen zu Gunsten der Vorsorgeeinrichtung abgeschrieben. "Mit diesem neuen Ansatz besteht die Chance, dass das Land einen Teil der Finanzierungsmittel zurück erhält", erklärte Regierungschef Adrian Hasler.

Finanzierung aus Staatsmitteln

Die Forderungsanerkennung für alle Arbeitgeber beläuft sich somit auf 206 Mio. Franken, die Höhe des zinslosen Darlehens auf 101 Mio. Franken. Der Landesanteil beträgt 147 Mio. Franken für die Forderungsanerkennung bzw. 72 Mio. Franken für das zinslose Darlehen. "Dieser Beitrag wird aus Staatsmitteln finanziert. Kein Bürger muss - wie von Kritikern der Vorlage zum Teil suggeriert - in die eigenen Taschen greifen, um einen Beitrag zu leisten", sagte Adrian Hasler.

Keine "Luxusrenten"

Die Renten im neuen Vorsorgeplan liegen um zehn Prozent unter der heutigen Rentenhöhe. Diese Reduktion entspricht einem Rentenverzicht von 200 Mio Franken für die Arbeitnehmenden. "Damit liegt das Rentenniveau in der neuen Vorsorgeeinrichtung im Bereich von grösseren liechtensteinischen Industriebetrieben, aber deutlich unter dem Niveau von Finanzdienstleistungsunternehmen. Von einer 'Luxusrente' kann keine Rede sein", führte Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer aus.

Rentenbezüger leisten Beitrag

Auch die Rentenbezüger leisten ihren Beitrag zur Sicherung der Vorsorgeeinrichtung für die Zukunft. Sie beteiligen sich mit einem Sicherungsbeitrag, der sozialverträglich nach Rentenhöhe abgestuft ist, am Aufbau einer Wertschwankungsreserve. Mit dieser Massnahme wird das Risiko reduziert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmende in Zukunft erneut zur Finanzierung der Renten herangezogen werden müssen.

Bestmöglicher Kompromiss

Der überarbeitete Vorschlag zur Sanierung und Sicherung der Pensionsversicherung für das Staatspersonal ist nach Ansicht der Regierung die bestmögliche Variante zur Wahrung der verschiedenen Interessen. Thomas Zwiefelhofer: "Das rechtliche Korsett ist eng. Viele Massnahmen, die von Kritikern unserer Lösung gefordert werden, sind aus juristischen Gründen gar nicht umsetzbar. Wir sind überzeugt, dass der heute vorgestellte Vorschlag die diversen Interessen, d.h. rechtliche, personalpolitische und finanzielle Aspekte, bestmöglich gegeneinander abwägt und insgesamt für alle Parteien zumutbar ist."

"Wir müssen Verantwortung übernehmen"

Kann in Bezug auf die Sanierung und Sicherung der staatlichen Vorsorgeeinrichtung kein Konsens erzielt werden, bleiben die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmenden und Rentenbezüger bestehen. Es ist dann mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einer weiteren Erhöhung der Deckungslücke über die nächsten Jahre zu rechnen. "Tritt dieser Fall ein, schieben wir ein Problem, das die aktuelle Generation verursacht hat, an die künftige Generation ab. Ich denke nicht, dass wir dies verantworten können und wollen", so der Regierungschef.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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