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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Polizeigesetzes und des Strafgesetzbuches verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. März 2013 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Polizeigesetzes und des Strafgesetzbuches (ausserprozessualer Zeugenschutz) verabschiedet.

Verschiedene internationale Übereinkommen und Mitgliedschaften verpflichten Liechtenstein, im nationalen Rechtsbestand Regelungen zum ausserprozessualen Zeugenschutz einzuführen. Zu nennen ist hier insbesondere das Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption und das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Mit der Regierungsvorlage wird gleichzeitig auch eine Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) umgesetzt. Beispiele für den ausserprozessualen Zeugenschutz sind Massnahmen wie Personenschutz, vorübergehendes Unterbringen an einem sicheren Ort, Beschaffung einer neuen Identität oder Umsiedelung an einen neuen Wohnort.

Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Zeugenschutzregelung wird auch vorgeschlagen, das Institut der ausserordentlichen Strafmilderung im Strafgesetzbuch auszubauen ("kleine Kronzeugenregelung"). Dadurch soll für Mitglieder krimineller Organisationen der Anreiz zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden erhöht werden.

Der Vernehmlassungbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 26. Juni 2013.

Kontakt:

Landespolizei
Bruno Gstöhl
T +423 236 78 39

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