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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verordnung zum Gewässerschutzgesetz abgeändert

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. März 2013 die Abänderung der Verordnung zum Gewässerschutzgesetz genehmigt. Die Gewässerschutzverordnung soll unter dem Kapitel "Planerischer Schutz der Gewässer" ergänzt werden. Rezeptionsgrundlage ist die schweizerische Gewässerschutzverordnung.

In der Gewässerschutzverordnung werden neu die besonders gefährdeten Gewässerschutzbereiche umschrieben und die notwendigen Schutzmassnahmen festgelegt. Konkret geregelt ist auch die Bewilligungspflicht für Aktivitäten in den besonders gefährdeten Bereichen. Es besteht zudem eine Verpflichtung, Gewässerschutzkarten zu erstellen, in denen die besonders gefährlichen Bereiche ersichtlich gemacht werden.

Kontakt:

Ressort Umwelt
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

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