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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Steuererklärung 2012

Vaduz (ots/ikr) -

In den nächsten Tagen werden den steuerpflichtigen natürlichen Personen in Liechtenstein die Steuererklärungen für das Steuerjahr 2012 durch die Gemeindesteuerkassen zugestellt.

Frist zum Einreichen der Steuererklärung

Die Steuerpflichtigen haben die Steuererklärung samt Beilagen bis zum 12. April 2013 bei der Gemeindesteuerkasse der Wohnsitzgemeinde (Wohnsitz per 31.12.2012) einzureichen. Die Steuererklärung kann händisch - oder einfacher mit "eTax" - ausgefüllt werden. Steuerpflichtige Personen, die keine Steuerunterlagen erhalten oder zusätzliche Formulare benötigen, werden gebeten, sich umgehend bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse (Gemeindesteuerkasse ihrer Wohnsitzgemeinde) zu informieren. Wer innerhalb dieser Zeit seiner Deklarationspflicht nicht nachkommen kann, hat die Möglichkeit, innerhalb der Abgabefrist bei der zuständigen Gemeindesteuerkasse eine Fristerstreckung zu beantragen. Steuerpflichtige, welche die Steuererklärung und Beilagen trotz Mahnung nicht innert der Frist einreichen, werden gebüsst und nach pflichtgemässem Ermessen eingeschätzt.

Formulare - Selbständige Erwerbstätigkeit

Die Steuererklärungsformulare wurden gegenüber den letztjährigen Formularen nur leicht überarbeitet. Steuerpflichtige mit einer selbständigen Erwerbstätigkeit müssen neu das Hilfsformular D vollständig ausgefüllt zusammen mit der detaillierten Jahresrechnung (Bilanz- und Erfolgsrechnung) einreichen.

Häufigste Deklarationsfehler

Die häufigsten Fehler, welche letztes Jahr beim Ausfüllen der Steuererklärung gemacht wurden, waren bezüglich des Stichtages der Vermögenswerte sowie bezüglich der Deklaration von Spenden.

Gemäss dem neuen Steuergesetz ist der Wert und Bestand des Vermögens zu Beginn des Steuerjahres zu deklarieren (z.B. für das Steuerjahr 2012 ist das Vermögen Stand 1.1.2012 massgebend) Spenden können nur in Abzug gebracht werden, wenn diese an Institutionen erfolgen, welche wegen ihrer gemeinnützigen Zwecksetzung von der Steuerpflicht befreit sind. Bei Spenden an ausländische gemeinnützige Institutionen haben die Steuerpflichtigen den Nachweis zu erbringen, dass diese Institutionen gemeinnützig und aufgrund dessen in ihrem Sitzstaat von der Steuerpflicht befreit sind. Bei den Steuererklärungen 2011 wurden teils Spenden deklariert, welche nicht an steuerbefreite gemeinnützige Institutionen geleistet wurden, oder der Nachweis wurde nicht erbracht. Diese Spenden wurden deshalb nicht zum Abzug zugelassen.

Die elektronische Steuererklärung (eTax) hat sich bewährt

Seit sechs Jahren kann man die Steuererklärung mit der offiziellen Software "eTax" elektronisch ausfüllen. Der Erfolg der elektronischen Steuererklärung, die sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Steuerbehörden zu Erleichterungen führt, ist der Einfachheit und Sicherheit dieses Programms zu verdanken. Automatische Berechnungen, Datenübertragungen von den Hilfsformularen auf das Hauptformular, Plausibilitätskontrollen, Berechnung der Steuern aufgrund der eingegebenen Daten sind nur ein Teil der Programmvorteile. Die Anzahl der zu erfassenden Steuererklärungen ist unbeschränkt. Die Steuerdaten aus dem Vorjahr können übernommen werden. Wer einmal auf die elektronische Bearbeitung und Einreichung der Steuererklärung umgestellt hat, wird wohl auch in Zukunft von dieser weit effizienteren Möglichkeit der Deklaration Gebrauch machen. Die Daten können per Passwort geschützt und somit gegen unberechtigte Dateneinsicht gesichert werden.

Das Programm kann ab Mitte März im Internet unter www.steuererklaerung.llv.li kostenlos heruntergeladen werden.

Informationsveranstaltungen

Die Liechtensteinische Steuerverwaltung führt dieses Jahr zwei öffentliche Informationsveranstaltungen durch. Vertreter der Steuerverwaltung werden erläutern, wie die Steuererklärung auszufüllen ist, und werden anschliessend offene Fragen rund um die Steuererklärung beantworten. Es bedarf keiner Anmeldung. Die Informationsveranstaltungen finden statt:

Mittwoch den 27. März 2013 , 17.00 Uhr Mehrzweckraum im Mehrzweckgebäude Eschen

Mittwoch den 10. April 2013 , 19.00 Uhr SAL Saal am Lindaplatz, Schaan

Kontakt:

Steuerverwaltung
Vogt Basil, T+423 236 68 27
Beck Robert, T +423 236 67 44

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