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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Markenschutzverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. März 2013 die Abänderung der Markenschutzverordnung genehmigt.

Orientierung an den schweizerischen Richtlinien

Künftig soll vom Zwangserfordernis der Vollmacht gemäss Art. 5 Markenschutzverordnung abgesehen werden. Das liechtensteinische Markenschutzgesetz basiert auf schweizerischen Vorlagen im Bereich Markenschutzgesetz- bzw. Verordnung. Aus diesem Grund orientiert sich Liechtenstein bei der nationalen Markenprüfung auch an den schweizerischen Richtlinien, die für die Markenprüfung in der Schweiz herangezogen werden.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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