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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierungsrat Quaderer unterzeichnet Stellvertretungsabkommen mit Österreich

Vaduz (ots/ikr) -

Im Rahmen eines kleinen Festaktes im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien hat Innenminister Hugo Quaderer am 1. Februar ein Stellvertretungsabkommen zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich unterzeichnet. Es ist das erste Stellvertretungsabkommen Liechtensteins überhaupt mit einem anderen Staat als der Schweiz.

Das Abkommen regelt die Bearbeitung von Visumanträgen und die Erteilung einheitlicher Visa, so genannter Schengen-Visa, durch die Republik Österreich im Auftrag Liechtensteins. Diese Visa sind seit dem Beitritt Liechtensteins im Dezember 2011 zu Schengen nicht nur für Liechtenstein, sondern auch für das Hoheitsgebiet aller an der Schengener Zusammenarbeit teilnehmenden Staaten gültig.

Grundsätzlich stellt die Schweiz seit Abschluss der Fremdenpolizeilichen Vereinbarungen im Auftrag und in Stellvertretung Liechtensteins Schengen-Visa aus. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige können deshalb für einen Aufenthalt in Liechtenstein bei jeder Schweizer Vertretung weltweit ein Visumgesuch stellen.

Das Stellvertretungsabkommen mit Österreich ergänzt die ansonsten übliche Stellvertretung durch die Schweiz in idealer Weise. Visumpflichtige ausländische Staatsangehörige haben damit neu die Möglichkeit, Visumanträge bei österreichischen Vertretungen zu stellen, nämlich an jenen Orten, wo auch die Schweiz durch Österreich vertreten wird. Dies wird vorerst bei den Österreichischen Botschaften in Zagreb, Sofia, Tirana, Dublin und in Kuala Lumpur möglich sein, weitere Orte können folgen.

Der Abschluss dieses Stellvertretungsabkommens ist Resultat eines intensiven konsularischen Dialogs zwischen Österreich, der Schweiz, Slowenien und Liechtenstein. Ziel ist es dabei, das Leistungsangebot für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland sowie für ausländische Staatsangehörige, die Liechtenstein besuchen wollen, zu verbessern. Dies unter Nutzung von Synergien durch gegenseitige Stellvertretung, bei gleichzeitig geringerem finanziellem und personellem Aufwand für die beteiligten Staaten.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Hans Peter Walch
T +423 236 61 40

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