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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Liechtenstein und Kanada unterzeichnen Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen

Vaduz (ots/ikr) -

Regierungschef Klaus Tschütscher und die kanadische Botschafterin Roberta Santi haben am 31. Januar 2013 in Vaduz ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA) unterzeichnet. Kanada ist ein wichtiger strategischer, politischer und wirtschaftlicher Partner Liechtensteins und Mitglied der G20. Das Abkommen ist den übrigen bereits abgeschlossenen und den zu einem grossen Teil bereits in Kraft getretenen liechtensteinischen TIEA sehr ähnlich, entspricht den OECD-Standards und übernimmt weitgehend die Formulierungen des OECD-TIEA-Musterabkommens bzw. des FL-Muster-TIEA.

Verlässlicher und berechenbarer Partner

"Wir ermöglichen mit gesicherten Rahmenbedingungen einen attraktiven Steuer- und Finanzstandort und reagieren damit auf Kundenbedürfnisse. Wir bleiben damit für Kunden interessant, die in einer Zeit der Unsicherheit eine besondere Stabilität zu schätzen wissen. Unsere Politik ist darauf ausgerichtet, dass wir als verlässlicher und berechenbarer Partner wahrgenommen werden. Liechtenstein ist an einer Weiterentwicklung der steuerlichen Zusammenarbeit über das TIEA hinaus durch den Abschluss eines weitergehenden Steuerabkommens, insbesondere zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen, interessiert", betonte Regierungschef Klaus Tschütscher bei der Unterzeichnung in Vaduz.

Das Abkommen mit Kanada sieht einen steuerlichen Informationsaustausch auf Anfrage vor und ist ein weiterer Beitrag Liechtensteins zur Umsetzung des geltenden internationalen Standards zur Transparenz und zum Informationsaustausch in Steuersachen. Liechtenstein hat mit dieser Unterzeichnung seit Ende 2008 Steuerabkommen mit über 30 Ländern abgeschlossen.

Für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2014

Das Abkommen tritt nach gegenseitiger Notifikation in Kraft. Es gilt nur für Ersuchen, die nach dem Inkrafttreten gestellt werden und nur in Bezug auf Steuerjahre, die nach dem Inkrafttreten beginnen, d.h. frühestens ab Steuerjahr 2014.

Kontakt:

Information und Kommunikation der Regierung
Markus Amann
T +423 776 63 06

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