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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verwaltungsreform - Phase II von der Regierung lanciert

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Dezember 2012 - in Übereinstimmung mit den von ihr im Jahre 2009 dazu gefassten Grundsätzen - den Startschuss für die zweite Phase der Verwaltungsreform gegeben. Entscheidungsbasis dafür bildete das "Grund¬lagenpapier Verwaltungsreform II - Entlastung der Kollegialregierung und Re¬duktion der Anzahl Kommissionen", welches von der Regierung zur Kenntnis genom¬men wor¬den ist. Die Erhöhung der innenpolitischen Handlungsfähigkeit gehört zu den zentralen Zielsetzungen der Agenda 2020. Die Verwaltungsreform ist dabei ein wichtiges Handlungsfeld.

Ziele der zweiten Phase der Verwaltungsreformen

Aktuell ist die Regierung in 124 Rechtsvorschriften als erste Instanz und in 139 Rechtvorschriften als Rechtsmittelinstanz vorgesehen. Zur Entlastung der Regierung sollen deshalb ihre erst- und zweitinstanzlichen Zuständigkeiten reduziert werden. Zudem bestehen derzeit insgesamt 33 erstinstanzliche Kommissionen und 32 beratende Kommissionen bzw. Beiräte. Ein weiteres Ziel ist die Prüfung der Reduktionsmöglichkeiten der Kommissionen und Beiräte.

Tatsächliche Entlastung der Regierung

Die Regierung hat verwaltungsintern die Prüfung in Auftrag gegeben, in welchen Bereichen eine Entlastung der Regierung vertretbar ist und zu einer tatsächlichen Entlastung der Kollegialregierung führt. Des Weiteren wird ein Vorprojekt zur Prüfung der Zusammenlegung oder Abschaffung einzelner Beschwerdekommissionen und der allfälligen Übertragung von deren Aufgaben an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten durchgeführt.

Umsetzung durch neue Regierung

"Ein Hauptziel der Verwaltungsreform ist die Entlastung der Kollegialregierung von Geschäften, die keine politisch wichtigen und daher der Kollegialregierung vorbehaltenen Fragen betreffen. Die nun in Auftrag gegebenen Abklärungen sollen der neuen Regierung als Entscheidungsgrundlage zur weiteren Umsetzung der Verwaltungsreform dienen", erläuterte Regierungschef Klaus Tschütscher.

Kontakt:

Horst Schädler, Regierungssekretär
T +423 236 60 06

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