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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassung zur Totalrevision des Heilmittelgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in der Sitzung vom 20. November 2012 die Vernehmlassung für die Totalrevision des Heilmittelgesetzes verabschiedet.

Das liechtensteinische Heilmittelgesetz wurde 1990 geschaffen, um das Regulativ vom 25. Mai 1972 über die Ausführung der Interkantonalen Vereinbarung über die Kontrolle der Heilmittel umzusetzen, das sich auf das interkantonale Konkordat der Interkantonalen Vereinbarung vom 3. Juni 1971 über die Kontrolle von Heilmitteln abstützte. 2002 trat das schweizerische Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte in Kraft, das mit seinen Ausführungsverordnungen im Rahmen des Zollvertrags in Liechtenstein grösstenteils für anwendbar erklärt wurde.

Viele Bestimmungen des liechtensteinischen Heilmittelgesetzes sind in der heute gültigen Fassung veraltet und müssen angepasst werden. Die von der Regierung zur Vernehmlassung verabschiedete Totalrevision des Heilmittelgesetzes baut auf dem schweizerischen Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsverordnungen auf. Artikel, die im schweizerischen Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsvorschriften abgedeckt sind, werden gestrichen, wie beispielsweise die Bereiche Herstellung, Zulassung, Grosshandel. Bereiche, bei denen das schweizerische Heilmittelgesetz kantonale Zuständigkeit vorsieht, werden näher geregelt, wie zum Beispiel die Abgabe von Arzneimitteln durch Detailhandelsgeschäfte. Lücken werden im Bereich Handel im Ausland und Versandhandel geschlossen und obsolete Artikel gestrichen. Als neues Kapitel werden die Lagerung von Blut und Blutprodukten und der Verkehr mit Medizinprodukten eingefügt.

Der Vernehmlassungsbericht kann auf der Homepage der Regierungskanzlei http://www.llv.li/amtsstellen/llv-rk-amtsgeschaefte-vernehmlassungen.htm eingesehen werden. Stellungnahmen sind bis zum 18. Januar 2013 bei der Regierung einzureichen.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Brigitte Batliner
T +423 236 73 25

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