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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag des gemeinsamen EWR Ausschusses über die Rechte der Verbraucher

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung genehmigte im Rahmen der Regierungssitzung vom 20. November 2012 den Bericht und Antrag des gemeinsamen EWR Ausschusses über die Rechte der Verbraucher an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein.

Neue, verbindliche Standards an Verbraucherrechten

Die in der EU am 12.12.2011 in Kraft getretene Richtlinie legt neue, verbindliche Standards an Verbraucherrechten im Bereich bestimmter Verbraucherverträge fest. Im Schwerpunkt betrifft die Richtlinie den Fernabsatz (z.B. Online-Handel) sowie ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (sogenannte Haustürgeschäfte). So gilt künftig für Online-Geschäfte in vielen Fällen europaweit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben bis zum 13.12.2013 in ihr nationales Recht übernehmen. Die neuen Bestimmungen gelten dann für Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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