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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag zum Verkauf der Stockwerkeigentumseinheit "Post Eschen" an die Gemeinde Eschen genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. November 2012 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zum Verkauf der Stockwerkeigentumseinheit "Post Eschen" an die Gemeinde Eschen genehmigt.

Kauf der Liegenschaft wird im 1. Halbjahr 2013 im Gemeinderat behandelt

In den Jahren 2007, 2008 und 2009 wurden die Postliegenschaften Balzers, Schellenberg, Ruggell, Triesenberg und Mauren den jeweiligen Gemeinden verkauft. Mit Bericht und Antrag Nr. 51/2009 hat der Hohe Landtag auch den Finanzbeschluss betreffend den Verkauf der Liegenschaft "Post Nendeln" an die Gemeinde Eschen genehmigt. Der Gemeinderat von Eschen hat aus ortsplanerischen und strategischen Überlegungen den Beschluss zum Kauf der Liegenschaft Post Nendeln 2009 aufgehoben, so dass der Verkauf bis anhin nicht verbüchert werden konnte. Die Gemeinde Eschen hat mittlerweile schriftlich bestätigt, dass der Kauf der Liegenschaft Post Nendeln im 1. Halbjahr 2013 im Gemeinderat behandelt und die Liegenschaft nach der Zustimmung ins Eigentum der Gemeinde übertragen werden kann.

Für die Entwicklung des zukünftigen Kernbereichs im Zentrum von Eschen

Die Gemeinde Eschen ist an einer Übernahme der Stockwerkeigentumseinheit des Landes an der Post Eschen für die Entwicklung des zukünftigen Kernbereichs im Zentrum von Eschen interessiert. Der Gemeinderat von Eschen hat dem Kauf der Stockwerkeigentumseinheit zu einem Preis von CHF 2'075'000.00 zugestimmt. Mit dem Verkauf der Stockwerkeigentumseinheit "Post Eschen" sind die Veräusserungen des Landes im Bereich Postgebäude abgeschlossen.

Schätzgutachten von Immobilienexperten

Der Verkaufspreis für die Liegenschaft "Post Eschen" wurde, wie bei den bereits erfolgten Verkäufen, auf der Basis von Schätzgutachten von Immobilienexperten ermittelt. Das Gebäude Post Eschen ist jedoch in einem ungenügenden baulichen Zustand, weshalb bei der Kaufpreisbewertung ein Sanierungsbeitrag berücksichtigt werden musste.

Keine Veräusserung der Postliegenschaften Vaduz, Schaan, Triesen und Gamprin-Bendern

Die Postliegenschaften Vaduz, Schaan und Triesen sollen nicht veräussert werden, da diese von der Landesverwaltung für die Unterbringung verschiedener Amtsstellen genutzt werden. Ebenfalls nicht veräussert werden soll die Postliegenschaft in Gamprin-Bendern, die für den öffentlichen Verkehr in zunehmendem Masse eine zentrale Rolle im Unterland übernimmt. Ein Verkauf ist daher aus strategischen Überlegungen nicht angezeigt.

Kontakt:

Ressort Bau
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09

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