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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Laute Blätter im Herbst

Vaduz (ots/ikr) -

Im Herbst verwelken die Blätter und fallen geräuschlos zu Boden. Und dann beginnt der "Krach". Laubsauger und Laubbläser sorgen zwar für Erleichterungen in der Gartenarbeit, sie verursachen aber auch beachtlichen Lärm.

Seit mehreren Jahren ist es Mode, dass das fallende Laub nicht mehr mit dem Rechen zusammen geführt und anschliessend mit einem Korb zum Komposthaufen getragen wird, sondern mit einem Laubbläser auf Haufen geblasen oder mit einem Laubsauger aufgesaugt wird. Für einen Teil dieser Geräte und Maschinen sieht die Maschinenlärmverordnung Grenzwerte vor, für die anderen wird zumindest eine Kennzeichnungspflicht verlangt. Durch die Beschreibung ihres Lärms werden die Laubentfernungsaggregate nun nicht wirklich und sofort leiser. Die Kennzeichnungspflicht ermöglicht es dem Käufer höchstens, das Angebot in Bezug auf Lärm zu vergleichen und ein leiseres Gerät auszuwählen.

(Umwelt)-Bewusster Umgang mit Laubsaugern und Laubbläsern

Jeder der ein solches Gerät in Betrieb nimmt, sollte bemüht sein, die Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen. Damit der Nachbarschaftsfrieden weiter bestehen bleibt, soll darauf geachtet werden, dass das Laub nicht in den frühen Morgenstunden, über die Mittagszeit auch nicht spät am Abend aufgenommen wird. Unabhängig davon, wie stark das Gerät auf die Nachbarn wirkt, die Person, welche das Gerät bedient, ist dem Lärm am stärksten ausgesetzt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Bedienungsanleitungen exakt gelesen und die Schutzmassnahmen befolgt werden.

Dasselbe gilt auch für die Belastung durch die Abgase. Sofern der Einsatz eines solchen Gerätes wirklich erforderlich scheint, sollte es unbedingt mit aromatenfreiem Gerätebenzin betrieben werden. Hierzu finden sich unter der Rubrik Luftreinhaltung/Gerätebenzin Informationen auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz: www.afu.llv.li.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz,
Manfred Bischof,
T +423 236 61 85

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