Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: EFTA-Generalsekretär auf Arbeitsbesuch in Liechtenstein

Vaduz (ots/ikr) -

EFTA-Generalsekretär auf Arbeitsbesuch in Liechtenstein Der neue Generalsekretär der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), der Isländer Kristinn F. Árnason, stattete am Donnerstag, 11. Oktober, Regierungsrätin Aurelia Frick seinen Antrittsbesuch ab. Im Amt seit dem 1. September 2012 löste er in dieser Funktion den Norweger Kåre Bryn ab, dessen reguläre Amtsdauer im August abgelaufen war.

EFTA- und EWR-Angelegenheiten im Fokus des Arbeitsgesprächs

Der neue EFTA-Generalsekretär führte mit Aussenministerin Aurelia Frick ein intensives Arbeitsgespräch. Da Liechtenstein im Januar 2013 wieder den EWR-Vorsitz übernehmen wird, wurde den EWR-Agenden in den Diskussionen besondere Bedeutung zugemessen. Im Zuge der laufenden Überprüfung des EWR-Abkommens durch die EU wird eine anspruchsvolle Vorsitzperiode erwartet. In diesem Zusammenhang wies Aussenministerin Frick auf die Wichtigkeit der Unterstützung durch das Sekretariat in Brüssel hin. Sie betonte ausserdem die Bedeutung der EFTA-Freihandelsabkommen für Liechtenstein: "Der gleichberechtigte Zugang zu anderen Märkten ist für unsere stark exportorientierte Wirtschaft von essentieller Bedeutung. Dies ermöglichen wir ausserhalb des EWR insbesondere mit den im Rahmen der EFTA ausgehandelten Freihandelsabkommen - unterdessen sind es bereits 33 Länder, mit denen wir solchen Abkommen haben. Dabei geniessen wir sehr effiziente Unterstützung durch das EFTA-Sekretariat, und hierfür gebührt ein grosser Dank. Noch nie haben die EFTA-Staaten so viele Verhandlungen gleichzeitig geführt, und dies ist doch eine Herausforderung für alle Beteiligten".

Mit Liechtenstein gut vertraut

Der neue EFTA-Generalsekretär Kristinn F. Árnason war von 2007 bis Mitte 2012 als nicht-residierender Botschafter von Island in Liechtenstein akkreditiert. Er kennt die liechtensteinischen Verhältnisse aber auch bestens aufgrund der langjährigen engen Zusammenarbeit mit Liechtensteins Botschafter in Genf.

Einschlägige Erfahrung in internationalen Handelsfragen

Kristinn F. Árnason bringt umfassende Erfahrung in EFTA- und EFTA-EWR-Angelegenheiten sowie in internationalen Handelsfragen mit. In den letzten sieben Jahren war er Islands Ständiger Vertreter und Botschafter bei der EFTA, der WTO und den anderen internationalen Organisationen in Genf. In Island leitete er das Amt für internationale Handelsangelegenheiten und war Islands Chefunterhändler für Fischangelegenheiten. Weiter war Árnason in die Verhandlungen über den Abschluss des EWR-Abkommens involviert.

Kontakt:

Ressort Äusseres
Sandra Ruppen
T +423 236 73 08

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 10.10.2012 – 09:09

    ikr: Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Finanzkonglomeratgesetzes

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die zusätzliche Beaufsichtigung von Unternehmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomeratsgesetz), des Bankengesetzes und des Gesetzes über die Verwalter alternativer Investmentfonds verabschiedet. Durch die ...

  • 09.10.2012 – 14:34

    ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zu "Klimaanschubfinanzierung"

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat einen Bericht und Antrag zur Genehmigung eines Verpflichtungskredites zur Weiterführung der "Klimaanschubfinanzierung" verabschiedet. Damit will sich Liechtenstein weiterhin an der Umsetzung des "Copenhagen Accords" beteiligen und jährlich zusätzliche finanzielle Mittel für klimarelevante Projekte in Entwicklungsländern zur ...

  • 09.10.2012 – 14:31

    ikr: Abänderung der Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2012 die Abänderung der Landwirtschaftsbetriebsinfrastruktur-Förderungs-Verordnung erlassen. Mit der Abänderung wird eine Regelungslücke geschlossen und die Förderbegrenzung pro Betrieb wieder im Sinne des Vorgängergesetzes geregelt. Ein Betriebsleiter kann maximal im Umfang von vier Standardarbeitskräften Förderungen beanspruchen, wobei die ...