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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abschaffung der öffentlichen Beurkundung von Gerichtsstandsvereinbarungen

Vaduz (ots/ikr) -

Gerichtsstandsvereinbarungen, mit welchen Inländer einen Gerichtsstand im Ausland vereinbaren, bedürfen gemäss § 53a Abs. 1 der Jurisdiktionsnorm zu ihrer Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung. Bereits im Rahmen früherer Gesetzesprojekte wurde die Frage aufgeworfen, ob diese Bestimmung noch zeitgemäss sei.

"Mit der Aufhebung dieser Bestimmung soll den veränderten Ansprüchen der Rechtsunterworfenen Rechnung getragen werden. Zudem wird damit die vom EFTA-Gerichtshof festgestellte Diskriminierung von EWR-Bürgern, die mit dieser Bestimmung bewirkt werde, beseitigt", führt Regierungsrätin Aurelia Frick aus.

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. August 2012 einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht verabschiedet. Dieser kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. September 2012.

Kontakt:

Ressort Justiz
Hubert Wachter
T +423 236 74 27

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