Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Gewerbeverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni 2012 die Abänderung der Gewerbeverordnung genehmigt. Durch die Neuformulierung einzelner Punkte soll dem Willen des Gesetzgebers besser Rechnung getragen werden.

Eine wesentliche Änderung betrifft dabei den Rechnungslegungs- oder Controllingexperten (Buchhalter). So soll steuerliche Beratungstätigkeit, die bisher in den Tätigkeitsbereich des Buchhalters fiel und zur Ausübung einer ordentlichen Buchhaltung auch erforderlich ist, weiterhin in den Tätigkeitsbereich des Rechnungslegungs- und Controllingexperten fallen. Steuerliche Beratung, wie sie das Tätigkeitsfeld von Rechtsanwälten, Treuhändern und Wirtschaftsprüfern betrifft, wird neu den Spezialgesetzen unterstellt. Entscheidende Abgrenzungskriterien sind zum einen der Zusammenhang zu einem Buchhaltungsmandat und zum anderen die Art der Tätigkeit. Letztere kann zwar die Einordnung wirtschaftlicher Zusammenhänge in steuerlicher Hinsicht und damit zusammenhängende Deklarationstätigkeiten gegenüber den Behörden umfassen, nicht jedoch eine Beratung, welche die steuerliche Situation einer Unternehmung umfassend plant und gestaltet.

Um mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten und Missbräuchen vorzubeugen, wurden auch die Bestimmungen über das Gewerbe des Privatdetektivs bzw. des Sicherheitsfachmanns konkretisiert. Wer für einen Inhaber einer Bewilligung in dieser Branche tätig ist, muss neu beispielsweise seine Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen. Und wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung der Legitimation nicht mehr gegeben sind, kann diese auch entzogen werden.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Ina Lueger
T +423 236 60 17

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 27.06.2012 – 08:09

    ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Revision des Sportgesetzes

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Sportgesetzes verabschiedet. Die Revision des Gesetzes dient dem Nachvollzug von Erfahrungen und Entwicklungen aus der Praxis bei der Anwendung des Sportgesetzes während der vergangenen rund zwölf Jahre. Aufgrund der Tatsache bzw. der ...

  • 26.06.2012 – 15:26

    ikr: Verordnung über die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni die Verordnung über die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt. Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wurde das Waffengesetz revidiert. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung sind auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Waffenverordnung anzupassen. Die ...