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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Revision des Sportgesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. Juni 2012 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Revision des Sportgesetzes verabschiedet. Die Revision des Gesetzes dient dem Nachvollzug von Erfahrungen und Entwicklungen aus der Praxis bei der Anwendung des Sportgesetzes während der vergangenen rund zwölf Jahre. Aufgrund der Tatsache bzw. der erfreulichen Feststellung, dass sich das Sportgesetz grundsätzlich bewährt hat, konnte auf eine Totalrevision verzichtet werden. Dennoch werden gezielt einige Änderungen und Anpassungen vorgenommen.

Bedeutung des Sports, Dopingbekämpfung, Sportinfrastruktur, Ehrenamt und Organisation

Eine wesentliche Neuerung ist die Betonung der umfassenden Bedeutung des Sports für Staat und Gesellschaft. Damit wird ein Beitrag geleistet, um das öffentliche Bewusstsein in dieser Hinsicht zu fördern und gleichzeitig die Möglichkeiten, die der Sport bietet, darzustellen und in der Folge zu nutzen. Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Thema "Doping": Um dem Willen, Doping wirksam zu bekämpfen, Nachdruck zu verleihen, wird das Höchststrafmass von bisher zwei Jahren Freiheitsstrafe auf drei erhöht.

Eine erstmalige Regelung findet sich im revidierten Gesetz in Bezug auf die Sportinfrastruktur. Die neue Bestimmung verweist auf das neue Sportstättenkonzept und beinhaltet Grundsätze, die beim Bau, der Miete und bei der Nutzung von Sportinfrastruktur zu berücksichtigen sind.

Weitere Ergänzungen beschäftigen sich mit dem Thema der Freiwilligenarbeit und des Ehrenamts. Sie sollen zu einer vermehrten Anerkennung und Entlastung der sich in den Verbänden und den Vereinen engagierenden Personen beitragen. Schliesslich werden hinsichtlich der Organisation der staatlichen Sportförderung einige Präzisierungen in Bezug auf Aufgaben, Zuständigkeiten und Abläufe vorgenommen.

Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 28. September 2012.

Kontakt:

Johann Pingitzer
Ressort Sport
T +423 236 60 44

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