Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verbesserter Konsumentenschutz bei Timesharing-Verträgen - Regierung verabschiedet Bericht und Antrag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 14. Februar 2012 den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträge zuhanden des Landtags verabschiedet. Das neue Gesetz soll den Schutz der Konsumenten beim Abschluss von Teilnutzungsverträgen verbessern. Bisher sicherte eine Richtlinie aus dem Jahr 1994 die Rechte der Konsumenten, die so genannte Timesharing-Verträge abgeschlossen hatten. Der Markt hat sich jedoch seither entscheidend weiterentwickelt.

Konsumentenschutz im Vordergrund

Die neuen Timesharing-Konsumentenrechte gelten sowohl für Verträge mit einer Laufzeit von weniger als drei Jahren, Nutzungsrechte von Wohnwagen, Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und Campern als auch den Wiederverkauf und den Tausch von Timesharing-Produkten. Das Gesetz regelt Einzelheiten der vorvertraglichen und vertraglichen Information der Konsumenten sowie der Vertragsform. Konsumenten müssen mittels Formblatt über Teilnutzungsverträge aufgeklärt werden. Ferner enthält es Vorgaben zum Widerrufsrecht. Allein in der EU verzeichnet die Timesharing-Branche einen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro jährlich und schafft über 40.000 Arbeitsplätze.

Beliebte Urlaubsform

Timesharing bezeichnet das Recht, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zu einem festgelegten oder festlegbaren Zeitpunkt des Jahres eine bestimmte Zeit in einer Ferienunterkunft verbringen zu dürfen. Anbieter versprechen Urlaubern günstige Ferienwochen, wenn sie langfristige Wohnrechte in einem Feriendomizil oder Anteile am Unternehmen kaufen. In den vergangenen Jahren traten bei Timesharing-Verträgen jedoch vermehrt Schwierigkeiten auf. Teilweise stand z.B. das Objekt den Konsumenten nicht zum gewünschten Reisetermin zur Verfügung. Um die Konsumenten besser abzusichern, wurden ihre Rechte in einer neuen europäischen Richtlinie ausgeweitet.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Anne - Sophie Constans - Lampert
T +423 236 60 88

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein