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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes, des Geldspielgesetzes und der Strafprozessordnung in Vernehmlassung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 14. Februar 2012 beschlossen, eine Reihe von Änderungen des Sorgfaltspflichtgesetzes, der Strafprozessordnung und des Geldspielgesetzes in Vernehmlassung zu geben.

Diese Änderungen setzen Empfehlungen aus dem Jahre 2007 um, die der Internationale Währungsfonds (IWF) und Moneyval an Liechtenstein gerichtet haben, um die Abwehr von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu verbessern. Die vorgeschlagenen Änderungen des Sorgfaltspflichtgesetzes wurden mit den betroffenen Verbänden im Rahmen von gemeinsamen Arbeitsgruppen vorbereitet. "Dieses Paket, zusammen mit den in Bälde folgenden Änderungen bei der Handhabe von Inhaberaktien und zur Regelung der Fiskalrechtshilfe sind die Grundlage für die vom 19.11. bis 2.12. stattfindende Länderevaluation Liechtensteins durch den IMF und Moneyval (sogenannte "4. Runde")", erläutert Regierungschef Klaus Tschütscher. In dieser Runde werden die Resultate Liechtensteins in der Implementierung der bestehenden 40&9 Empfehlungen der FATF ein weiteres Mal evaluiert. Gleichzeitig wird die FATF diese Woche den neuen globalen Standard zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung beschliessen. Die Umsetzung dieses neuen Standards wird Gegenstand weiterer Anpassungen sein.

Kontakt:

Stabsstelle FIU
René Brülhart, Leiter
T +423 236 61 21

Daniel Thelesklaf, Stv. Leiter
T +423 236 61 20

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