Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und Abänderung des Umweltschutzgesetzes in Vernehmlassung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 7. Februar 2012 den Vernehmlassungsbericht zur Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Abänderung des Umweltschutzgesetzes verabschiedet. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder online (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Mai 2012.

Totalrevision des UVP-Gesetzes

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung trat im Jahr 1999 in Kraft. Die EFTA-Überwachungsbehörde überprüfte das bestehende UVPG und kam dabei zum Schluss, dass das UVPG die Vorgaben der EU-Richtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung nicht in allen Punkten korrekt umsetzt. Das neue UVP-Gesetz soll wie heute ein Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit bleiben und kein neues Genehmigungsverfahren beinhalten.

Zweistufiges UVP-Verfahren

Das neue UVP-Verfahren wird zweistufig gestaltet werden und gewisse Verfahrensschritte vereinfachen. Dem eigentlichen UVP-Verfahren soll eine Vorprüfung vorangehen, in der eine Voruntersuchung zu erstellen ist. Genügt diese für eine abschliessende Beurteilung der Auswirkungen eines Projektes auf die Umwelt, kann sie direkt als Umweltverträglichkeits-bericht des eigentlichen UVP-Verfahrens anerkannt werden. Das Verfahren wird damit entsprechend verkürzt.

Ordnungsbussen durch zuständige Gemeindeorgane

Die Richtlinie über Industrieemissionen verlangt für Anlagen mit einem grossen Verschmutzungspotential eine Betriebsbewilligung. Diese Richtlinie soll mit einer Änderung des Umweltschutzgesetzes umgesetzt werden. Diese Änderung wird von der Regierung auch zum Anlass genommen, einige im Umweltschutzgesetz enthaltene abfallrechtliche Bestimmungen den Erfahrungen und heutigen Erfordernissen anzupassen. Neben der Landespolizei sollen auch die zuständigen Gemeindeorgane Übertretungen von Umweltschutzvorschriften im Ordnungsbussenverfahren ahnden können. Dabei steht insbesondere die Ahndung des so genannten litterings (Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum) im Vordergrund.

Kontakt:

Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 236 60 93

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 06.02.2012 – 11:27

    ikr: Vortrag "Trinkgelage bei den alten Griechen" im Liechtensteinischen Landesmuseum

    Vaduz (ots/ikr) - Am Mittwoch, 8. Februar um 18.00 Uhr findet im Liechtensteinischen Landesmuseum der Vortrag "Trinkgelage bei den alten Griechen" mit Karl Reber, Universität Lausanne statt. Was ist ein Symposion? Was geschieht während eines Symposions und welche Rolle spielt es in der Gesellschaftsstruktur des alten Griechen. Auf diese und andere Fragen versucht der ...

  • 06.02.2012 – 09:00

    ikr: Der siebte Unternehmertag glänzt mit hochkarätigem Programm

    Vaduz (ots/ikr) - Top-Manager Marc A. Hayek, Grammy-Gewinner Christian Gansch, Unternehmensberater Fred Kindle und Ökonom Klaus W. Wellershoff sind die Aushängeschilder des 7. Unternehmertags. Das Motto des siebten Unternehmertags, der am 28. März in Vaduz stattfindet, lautet "Entrepreneurs forever". In den vergangenen Jahren war die Tagung jeweils mit rund 550 ...