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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Das Gebiet "Matilaberg" in Triesen wird Naturschutzgebiet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat mit Beschluss vom 29. November 2011 die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Matilaberg" erlassen. Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung der botanisch und faunistisch wertvollen Magerwiesen (Trocken-, Wechseltrocken- und Feuchtstandorte) sowie der angrenzenden Wiesen und Weiden mit den Einzelbäumen, Hecken und Waldränder.

Die Unterschutzstellung wurde von der Liechtensteinischen Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) sowie der Botanisch Zoologischen Gesellschaft Liechtenstein, Sargans, Werdenberg (BZG) vorgeschlagen und vom Amt für Wald, Natur und Landschaft in Absprache mit der Gemeinde Triesen vorbereitet. Die beiden Liechtensteinischen Naturschutzorganisationen bezeichneten die Kundmachung der Verordnung am 6. Dezember als Nikolausgeschenk für die Natur und alle Naturliebhaber.

Das Gebiet Matilaberg hat eine grosse naturkundliche Bedeutung. Die trockenen und feuchten Magerwiesen beheimaten rund 280 verschiedene Pflanzenarten, darunter allein 15 Orchideenarten. Das Vorkommen der Sumpfgladiole im Rheintal mit dem bedeutenden Standort in Triesen hat europaweite Bedeutung. Sie kann darum als Wahrzeichen des Matilabergs bezeichnet werden. Die Magerwiesen und -weiden werden von artenreichen Waldrändern, Hecken und Einzelbäumen umrahmt. Jede und Jeder, der das Gebiet Matilaberg / Matruala schon durchwandert hat, kennt die ausserordentliche landschaftliche Schönheit des Gebietes. Und überall, wo eine reich strukturierte Landschaft mit einer vielfältigen Vegetation wie im neuen Naturschutzgebiet vorhanden ist, hat es eine ebenso mannigfaltige Tierwelt mit vielen seltenen Arten.

Mit der neu erlassenen Verordnung über das Naturschutzgebiet "Matilaberg" wird das Ziel festgeschrieben, die bedeutenden Naturwerte langfristig und nachhaltig zu schützen und zu erhalten.

Kontakt:

Amt für Wald, Natur und Landschaft
Josef Schädler
T +423 236 64 09

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