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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verbesserung der Haftungsgrundlagen für Gesellschaftsorgane

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung schlägt in einem aktuellen Vernehmlassungsbericht eine massvolle Entschärfung der Haftung der Gesellschaftsorgane vor. Damit wird insbesondere dem Wunsch der Praxis nachgekommen, die als veraltet empfundene solidarische Haftung von Gesellschaftsorganen auf ein zeitgemässes Niveau zu setzen.

Die im Rahmen einer Arbeitsgruppe erarbeite Lösung sieht eine Angleichung an die schweizerische Rechtslage vor. Die bislang geltende absolute solidarische Haftung der Gesellschaftsorgane soll durch das Prinzip der differenzierten Solidarität ersetzt werden. Bei diesem können Faktoren wie das persönliche Mass des Verschuldens und andere relevante Aspekte haftungsmildernd berücksichtigt werden.

"In einer Zeit zunehmender, wenngleich notwendiger Regulierung im Bereich des Finanzplatzes, speziell auch im Gesellschaftsrecht, soll diese Revision ein positives Zeichen für Marktteilnehmer sein, welche als Gesellschaftsorgane fungieren", so Regierungsrätin Aurelia Frick.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 7. Januar 2012. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25

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