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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes betreffend die Ausrichtung einer Mutterschaftszulage

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gesetzes vom 25. November 2011 betreffend Ausrichtung einer Mutterschaftszulage (MZG) verabschiedet.

Seit dem Jahr 1982 wird im Fürstentum Liechtenstein eine "Mutterschaftszulage" ausgerichtet. Der Grund für die Einführung der Mutterschaftszulage war damals die Absicht, diejenigen Mütter finanziell zu unterstützen, welche im Vorfeld der Mutterschaft keiner Erwerbstätigkeit nachgingen und somit keinen Anspruch auf Mutterschaftstaggeld der Krankenversicherung hatten. Es handelt sich um eine Einmalzahlung pro Geburt.

Im Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein betreffend das Massnahmenpaket zur Sanierung des Landeshaushalts (Nr. 73/2010) war die Mutterschaftszulage als ein zu prüfender Beitragsbereich genannt. Nachdem das Land heute Familien und Mutterschaft mit einer Vielfalt von Leistungen fördert, sieht die Regierung diese Einmalzahlung deshalb nicht mehr als notwendige soziale Massnahme an. Im Weiteren sind Frauen heute auch überwiegend bis zur Geburt erwerbstätig und erhalten deshalb in den meisten Fällen ein Mutterschaftstaggeld der Krankenversicherung, so dass kein oder nur noch ein geringer Anspruch auf Gelder aus der Mutterschaftszulage besteht. Die Regierung hat sich daher in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2011 entschlossen die nun vorliegende Vernehmlassung zur Abschaffung der Mutterschaftszulage vorzulegen. Für den Staatshaushalt bedeutet die Abschaffung der Mutterschaftszulage eine Einsparung von rund CHF 200'000.

Der entsprechende Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31.12.2011.

Kontakt:

Amt für Gesundheit
Peter Gstöhl, Leiter
T +423 236 73 35

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