Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vereinfachung der Ausbildungserfordernisse für Rechtsanwälte im Bereich der Mediation

Vaduz (ots/pafl) -

Die Ausbildungserfordernisse für Rechtsanwälte im Bereich der Mediation werden vereinfacht. Die Regierung erachtet dies für sachgerecht, da die Rechtsanwälte aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Tätigkeit bereits eine breite Basis für die Tätigkeit als Mediator mitbringen. So werden die Ausbildungserfordernisse nach österreichischem Vorbild reduziert. Zudem wird die Ausbildung "Mediator SAV" des Schweizerischen Anwaltsverbandes in Liechtenstein anerkannt.

"Damit werden liechtensteinische Rechtsanwälte künftig frei zwischen der Ausbildung "Mediator SAV" und den in Österreich angebotenen Ausbildungen wählen können, um danach in Liechtenstein als Mediator tätig zu sein", fasst Regierungsrätin Aurelia Frick die Neuerungen zusammen.

Kontakt:

Ressort Justiz
Dominik Matt
T + 423 236 73 09

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 11.10.2011 – 14:09

    pafl: Abänderung Gebührenverordnung zum Heilmittelgesetz

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Heilmittelgesetz (HMG-GebV) abgeändert. Grund für die Abänderung ist vor allem die Änderung des EWR-Arzneimittelgesetzes (EWR-AMG). Obwohl für das EWR-AMG eine eigene Gebührenverordnung besteht, wird die Gebührenverordnung zum ...

  • 11.10.2011 – 14:08

    pafl: Abänderung Gebührenverordnung zum EWR-Arzneimittelgesetz

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-AMG-GebV) abgeändert. Grund für die Abänderung ist die Anpassung der gesetzlichen Grundlage, des EWR-Arzneimittelgesetzes (EWR-AMG). Durch die Einfügung neuer ...

  • 11.10.2011 – 14:06

    pafl: Abänderung Lebensmittelkontrollverordnung

    Vaduz (ots/pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Lebensmittelkontrollverordnung (LMKV) abgeändert. Die Änderung wurde einerseits notwendig, weil Rechtsgrundlagen, welche Verpflichtungen des Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) normierten, aufgehoben wurden und andererseits, weil dem ALKVW durch neue Rechtsgrundlagen neue Kompetenzen eingeräumt worden sind, welche bisher ...