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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zur Neuregelung des Staatsbeitrages an die Alters- und Hinterlassenen-versicherung (AHV) und Massnahmen zu deren finanziellen Sicherung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat die Stellungnahme verabschiedet betreffend die Neuregelung des an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) auszurichtenden Staatsbeitrages sowie die Einführung von Massnahmen zur finanziellen Sicherung der AHV.

Aktuell erhält die AHV aus den allgemeinen Staatsmitteln einen Beitrag von 20 Prozent der jährlichen Ausgaben. Durch die Bindung des Staatsbeitrags an die jährlichen AHV-Ausgaben ist die finanzielle Belastung für den Staatshaushalt in den letzten Jahren stark angestiegen. Im Zuge der Sanierung des Landeshaushaltes wurde daher die Forderung nach einer Reduktion und Entkoppelung des Staatsbeitrages von der Ausgabenentwick-lung zum Zwecke der Erreichung einer höheren Plan- und Steuerbarkeit gestellt.

Die Regierung erachtet dies als zielführend und schlägt vor, den Staatsbeitrag zu reduzie-ren sowie von der Ausgabenentwicklung der AHV abzukoppeln. Im Jahre 2015 soll der jährliche AHV-Staatsbeitrag 50 Millionen Franken betragen und in den darauf folgenden Jahren indexiert und jeweils um 2 Millionen Franken erhöht werden. Dadurch können für das Land im Jahr 2015 rund 15 Millionen Franken eingespart werden. In den folgenden Jahren erhöhen sich die Einsparungen wegen der steigenden Ausgaben der AHV.

Im Rahmen der ersten Lesung wurde der Frage der langfristigen finanziellen Sicherung der AHV zentrale Aufmerksamkeit geschenkt. Im Sinne einer Zukunftssicherung der AHV wird der zukünftig geringere Staatsbeitrag durch die in der Stellungnahme vorgeschlagenen Massnahmen kompensiert. Der Einsatz eines Monitoring-Gremiums soll sicherstellen, dass frühzeitig weitere Weichenstellungen beschlossen werden, um die langfristige finanzielle Leistungsfähigkeit der AHV zu gewährleisten.

Kontakt:

Cornelia Marxer
Mitarbeiterin der Regierung
Tel. +423 236 61 79

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