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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht und Antrag zum Asylgesetz verabschiedet

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. August den Bericht und Antrag betreffend die Totalrevision des Gesetzes über die Aufnahme von Asylsuchenden und Schutzbedürftigen (neu: Asylgesetz) verabschiedet.

Fortsetzung der humanitären Tradition

Mit dieser Vorlage will die Regierung ein Gesetz schaffen, dass sich - ganz in der humanitären Tradition Liechtensteins - an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention orientiert, das schnelle und faire Verfahren garantiert, das jenen Schutz gewährt, die dessen auch tatsächlich bedürfen und das auf der anderen Seite dem Asylmissbrauch so gut als möglich entgegenwirkt.

Vom Flüchtlingsgesetz zum Asylgesetz

Die Vorschläge zur Totalrevision des Flüchtlingsgesetzes - neu Asylgesetz - betreffen eine ganze Reihe von Teilbereichen des Asylsystems. So entspricht der Aufbau des Gesetzes künftig dem Verfahrensablauf in der Praxis. Darüber hinaus soll das gesamte Asyl- und Beschwerdeverfahren gestrafft und somit beschleunigt werden. Präzisiert werden die Rechtsstellung von Asylsuchenden, Schutzbedürftigen und vorläufig Aufgenommenen sowie die Zuweisung der Vollzugsaufgaben an die zuständigen Behörden oder an beauftragte Dritte. Nicht zuletzt soll die Betreuung der Asylsuchenden im neuen Gesetz in einem eigenen Abschnitt geregelt werden.

Neu wird auch eine nichtstaatliche Verfolgung als Fluchtgrund anerkannt. Zudem ist vorgesehen, dass die Regierung vom UNHCR anerkannten Flüchtlingen oder im Rahmen eines europäischen Lastenausgleichs einzelnen Flüchtlingen Asyl gewähren kann. Wie in allen anderen europäischen Aufnahmestaaten ausser der Schweiz, welche ebenfalls beabsichtigt, diese Möglichkeit abzuschaffen, können Gesuche nach dem neuen Asylgesetz nicht mehr aus einem Drittstaat eingereicht werden. Das sogenannte Botschaftsverfahren wird damit abgeschafft. Insbesondere wird zudem die Konzeption der Nichteintretensentscheide durch die Unzulässigkeit von Asylgesuchen und der Durchführung von beschleunigten materiellen Verfahrens ersetzt.

Wesentliche Kritikpunkte der Vernehmlassung berücksichtigt

Als Reaktion auf einen wesentlichen Kritikpunkt in der Vernehmlassung hat die Regierung beschlossen, auf die Einführung der Wehrdienstverweigerung bzw. Desertion als Ausschlussgrund für die Flüchtlingseigenschaft zu verzichten. Auch werden Hilfswerkvertreter weiterhin in das Asylverfahren einbezogen. Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.bua.llv.li bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Inneres
Karin Wille
T +423 236 60 23

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