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Fürstentum Liechtenstein

pafl: EU-Steuerrückbehalt von CHF 9,6 Millionen für das Jahr 2010

Vaduz (ots/pafl) -

Der aus der Erhebung des Steuerrückbehalts auf Zinserträgen von EU-Steuerpflichtigen im Fürstentum Liechtenstein eingegangene Bruttoertrag beträgt im Steuerjahr 2010 CHF 9,6 Millionen (Steuerjahr 2009: CHF 14,4 Mio.).

Aufgrund des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Abkommens mit der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsbesteuerungsabkommen) wurde in den ersten drei Jahren ein Steuerrückbehalt von 15 Prozent erhoben. Seit dem 1. Juli 2008 gilt der erhöhte Steuersatz von 20 Prozent.

Der Ertrag aus dem Steuerrückbehalt fällt zu 75 Prozent an die begünstigten Mitgliedstaaten, die restlichen 25 Prozent verbleiben dem Fürstentum Liechtenstein. Somit ergibt sich folgende Aufteilung des Steuerrückbehalts:

Steuerrückbehalt 2010: Mio. 9.657.901,17

Überweisung an die EU-Mitgliedstaaten: Mio. 7.243.425,88

Anteil Fürstentum Liechtenstein: Mio. 2.414.475,29

Das Zinsbesteuerungsabkommen mit der Europäischen Gemeinschaft sieht alternativ zum Steuerrückbehalt die Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlung an den EU-Wohnsitzstaat des Zinsempfängers vor. Die Empfänger von Zinszahlungen können somit zwischen dem Steuerrückbehalt und einer freiwilligen Meldung an die Steuerbehörden wählen.

Unter Einbeziehung der am 31. Mai 2011 abgelaufenen Korrekturfrist wurde 1.238 Mal (Steuerjahr 2009: 1.043 Mal) von der Möglichkeit der freiwilligen Meldung der Zinszahlungen an die EU-Wohnsitzstaaten der Zinsempfänger Gebrauch gemacht.

Kontakt:

Steuerverwaltung / Internationales
Ingeborg Granig-Sinz
T +423 236 67 36

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