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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erste Staatskundeprüfung im laufenden Jahr durchgeführt

Vaduz (ots/pafl) -

Am 18. März wurde erstmals im laufenden Jahr die gesetzlich vorgeschriebene Staatskundeprüfung durchgeführt.

Das Ausländergesetz enthält die Anforderungen, welche für die Erteilung der Niederlassungsbewilligung von Drittstaatsangehörigen zu erfüllen sind. Neben dem Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache müssen Kenntnisse des staatlichen Aufbaus, der Rechtsordnung, des Schulsystems und der Geschichte nachgewiesen werden. Auch für die Verleihung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft gemäss Bürgerrechtsgesetz ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung über Grundkenntnisse der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus erforderlich.

Für den Erhalt der Niederlassung umfasst die Prüfung 21 Fragen mit jeweils drei Antwortmöglichkeiten. Der Test gilt als bestanden, wenn 14 Fragen richtig beantwortet werden. Höher sind die Anforderungen für den Erhalt der Staatsbürgerschaft: Mindestens 18 von 27 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten müssen richtig beantwortet werden.

Zur Prüfung für den Erhalt der Niederlassung sind 26 Personen angetreten, davon haben 20 Personen den Test bestanden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von rund 77 Prozent. Eine Teilnehmerin aus Deutschland hat alle 21 Fragen richtig beantwortet. Von den 14 Personen, welche die liechtensteinische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, haben 13 die Prüfung bestanden. Die Erfolgsquote liegt hier bei rund 93 Prozent.

Die nächste Staatskundeprüfung findet am 18. Juni 2011, wiederum im Liechtensteinischen Landesmuseum, statt. Das Landesmuseum offeriert denjenigen Teilnehmenden, die alle Fragen korrekt beantworten, einen freien Eintritt.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
René Meier, Integrationsbeauftragter
T +423 236 61 69

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