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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung passt Reduktionsziele des Landeshaushalts an

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat sich am 1. März 2011 in einer halbtätigen Klausurtagung mit dem weiteren Vorgehen im Projekt der Sanierung des Landeshaushalts beschäftigt. Dabei wurden von der Regierung gemeinsam zahlreiche Beschlüsse für eine Anpassung des Reduktionsziels von bisher CHF 160 Mio. auf CHF 135 Mio. gefasst.

Reduktionsziel wird auf CHF 135 Mio. gesenkt

Die Regierung hatte schon anlässlich des Berichts zum Voranschlag 2011 und zur Finanzplanung 2011-2015 ausgeführt, dass die Steuererträge der Landesrechnung 2010 deutlich höher ausfallen als angenommen. Dies ist einerseits auf diverse Einmal- und Sondereffekte zurückzuführen, andererseits wurden die Erträge bei einzelnen Steuerarten im Sommer 2009 für den Voranschlag 2010 aufgrund der damals sehr unsicheren Wirtschaftslage zu tief angesetzt. Aufgrund einer Analyse der grössten Abweichungen hat sich abgezeichnet, dass CHF 25 Mio. der gesamten Abweichung als nachhaltig angesehen werden können. Das Reduktionsziel für die Sanierung des Landeshaushalts kann deshalb von bisher CHF 160 Mio. auf CHF 135 Mio. gesenkt werden. Regierungschef Klaus Tschütscher: "Die verschiedenen Anpassungen ändern nichts daran, dass die Sanierung des Landeshaushalts intensiv weiterverfolgt und überwacht werden muss."

Neufestlegung der Reduktionsziele für die einzelnen Ausgabenbereiche

Die Anpassung des Gesamtreduktionsziels erlaubt eine Senkung der Reduktionsziele für die einzelnen Hauptausgabenbereiche um rund 16%.

Im Rahmen der Klausurtagung hat sich die Regierung dafür entschieden, die im vergangenen Jahr festgelegte und vom Landtag bestätigte prozentuale Verteilung der Reduktionsziele nicht zu verändern und diese linear um 16% nach unten anzupassen.

Damit ergeben sich neu folgende Aufteilungen:

Laufende und investive Beitragsleistungen: CHF -68 Mio. (bisher CHF -80 Mio.)

Finanzzuweisungen an Gemeinden: CHF -42 Mio. (bisher CHF -50 Mio.)

Personalaufwand: CHF -12,5 Mio. (bisher CHF -15 Mio.)

Sachaufwand: CHF -12,5 Mio. (bisher CHF -15 Mio.)

Massnahmen von rund CHF 100 Mio. bereits realisiert oder in Angriff genommen

In Form von konkreten Beschlüssen und durch budgetäre Massnahmen hat die Regierung bereits konkrete Einsparungen von rund CHF 12,7 Mio. budgetwirksam realisiert. Davon betreffen CHF 6,5 Mio. diverse Beitragsleistungen, CHF 4,5 Mio. den Sachaufwand und Massnahmen im Unfang von CHF 1,7 Mio. wurden im Bereich des Personalaufwands der Landesverwaltung und des Bildungsbereichs gesetzt. Des weiteren hat die Regierung zuhanden des Landtags Vorschläge für zwei wesentliche Ausgabenpositionen unterbreitet, welche in der kommenden Landtagssitzung vom März 2011 behandelt werden. Zum einen handelt es sich um die Aufhebung der Subvention für die Nichtberufsunfallversicherung (CHF 12,5 Mio.) und zum anderen um die Anpassung des Finanzzuweisungssystems vom Land an die Gemeinden, welche gemessen am Voranschlag 2010 eine Aufwandreduktion von CHF 40 Mio. bewirkt. Mit dem Vernehmlassungsbericht zur Anpassung des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung soll durch eine Neulösung in Bezug auf den AHV-Staatsbeitrag eine Einsparung von CHF 15 Mio. erzielt werden. Damit wurden bereits vor der Regierungsklausur Sparmassnahmen im Umfang von CHF 80 Mio. realisiert oder initiiert. An der gestrigen Klausur hat die Regierung weitere Massnahmen im Umfang von über CHF 20 Mio. beschlossen und auf den Weg gebracht, wodurch sich die Summe der beschlossenen und initiierten Aufwandreduktionen nun auf rund CHF 100 Mio. beläuft.

Anpassung der Reduktionsziele für die Internationale humanitäre Zusammenarbeit (IHZE) und für den Krankenversicherungsbereich (KVG)

Die Neufestlegung der Reduktionsziele erlaubt es, die geplanten Aufwandsenkungen im IHZE- und im KVG-Bereich deutlich nach unten zu korrigieren. Mit der Festlegung des Sparziels für die IHZE von neu CHF 5,2 Mio. (ursprünglich CHF 8,2 Mio.) kommt die Regierung auch dem Auftrag des Landtags nach, ihre Zielsetzung für diesen Bereich noch einmal zu überprüfen. Waren für den KVG-Bereich bis anhin Einsparungen von CHF 23 Mio. geplant, reduzieren sich diese neu auf CHF 15,3 Mio. Wie auch die IHZE profitiert dieser Bereich davon, dass die übrigen Massnahmen bei den Beitragsleistungen bereits initiiert sind und deshalb auf der ursprünglichen Zielgrösse beibehalten werden können.

Sinkender Personal- und Sachaufwand

Im Bereich des Personalaufwands hat die Regierung mehrere entscheidende Beschlüsse gefasst. Zum einen soll das bestehende Frühpensionierungsmodell für die Staatsangestellten in verschiedenen Punkten angepasst werden, was einen wesentlichen Beitrag zur Zielerreichung leistet. Neben dieser Massnahme sind weitere Einsparungen im Personalbereich notwendig. Diese werden im Lohnsummenverhältnis von 2:1 auf die Landesverwaltung einerseits und auf den Bildungsbereich andererseits aufgeteilt. Für den Bereich der Landesverwaltung verfolgt die Regierung das Ziel, in den kommenden Monaten und Jahren die natürliche Fluktuation gezielt für die Senkung des Personalaufwands einzusetzen. Grundsätzlich werden bei jeder Stellenvakanz die von den Amtsstellen eingereichten Vorschläge zum Abbau von Aufgaben geprüft und wenn möglich realisiert. Für den Bildungsbereich wurden diverse mögliche Massnahmen definiert, welche in den nächsten Wochen konkret von der Regierung beschlossen werden.

Im Teilbereich Sachaufwand werden diverse Projekte zur Ausgabensenkung lanciert, welche von den Amtsstellen im vergangenen Jahr vorgeschlagen wurden.

Jährliche Überprüfung des Reduktionsziels

Die beschriebene Anpassung ändert nichts daran, dass die Sanierung des Landeshaushalts intensiv weiterverfolgt und überwacht werden muss. Jeweils im Rahmen der Finanzplanung gilt es zu überprüfen, ob die realisierten resp. geplanten Massnahmen schlussendlich zur Zielerreichung eines ausgeglichenen Landeshaushalts führen. Dabei werden auch die Einschätzungen zur Einnahmenentwicklung jährlich aktualisiert und sollte es sich als notwendig erweisen, wird die Regierung das Reduktionsziel auch wieder gegen oben anpassen und entsprechende Massnahmen in die Wege leiten müssen.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz
T +423 236 61 14

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