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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnungen zur Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Die Regierung hat zehn
Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung von 
Gesamtarbeitsverträgen abgeändert. Durch die Abänderung wird die 
Geltungsdauer der Verordnungen bis Ende 2011 verlängert.
Die zehn abgeänderten Verordnungen betreffen folgende Branchen: 
Autogewerbe, Baumeister- und Pflästerergewerbe, Elektro-, Elektronik-
und Radio/TV-Gewerbe, Gärtner- und Floristengewerbe, Gipsergewerbe, 
Hafner- und Plattenlegergewerbe, Haustechnik- und Spenglergewerbe, 
Malergewerbe, Schreinergewerbe sowie Zimmermeister- und 
Dachdeckergewerbe.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 09

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