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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung genehmigt Arbeitslosenversicherungsverordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die
Verordnung über die Arbeitslosenversicherung und die 
Insolvenzentschädigung genehmigt. Die neue Verordnung basiert auf dem
total revidierten Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die 
Insolvenzentschädigung und ersetzt die bisherige Verordnung.
Als Rezeptionsvorlage für das neue Gesetz über die 
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung diente das 
schweizerische Bundesgesetz über die obligatorische 
Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung. Die neue 
Verordnung orientiert sich ebenfalls an der schweizerischen 
Ausführungsverordnung. Bestimmungen der bisher geltenden 
Arbeitslosenversicherungsverordnung, die sich in der Praxis bewährt 
hatten, wurden in die neue Verordnung übernommen.
Die wichtigsten Änderungen in der neuen Verordnung betreffen unter
anderem freiwillige Leistungen des Arbeitgebers an die betriebliche 
Vorsorge, die Ermittlung der Beitragszeit, die Vermittlungsfähigkeit 
von Personen mit Behinderung, die Höhe und Höchstzahl der Taggelder 
sowie die Regelungen zur wirtschaftlich bedingten Kurzarbeit.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Martin Frick
T +423 236 60 06

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