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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Wirtschaft im Dialog : Das neue Arbeitslosenversicherungsgesetz
Informationsveranstaltung des Ressorts Wirtschaft und der AHV für Arbeitgeber

Vaduz (ots)

Vaduz, 6. Dezember (pafl) - Das neue
Arbeitslosenversicherungsgesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Im 
Rahmen der Veranstaltungsreihe "Wirtschaft im Dialog" informierten am
Montag Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Martin 
Meyer und AHV-Direktor Walter Kaufmann über die Neuerungen für die 
Arbeitgeber.
Die Wirtschaftslage und die Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt 
haben zu einer Schrumpfung des Eigenkapitals der 
Arbeitslosenversicherung geführt. Trotz eines Staatsbeitrags rechnete
die Versicherung in den letzten Jahren mit einem Defizit ab. 
Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Martin Meyer 
erläuterte vor den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern die 
Prognose, dass ohne die Sanierung schon im Jahre 2014 eine 
Verschuldung der Arbeitslosenversicherung eingetreten wäre. In den 
Jahren 2000 bis 2009 resultierte im Durchschnitt ein Defizit von 5,9 
Millionen Franken. Allein im vergangenen Jahr erreichte der 
Aufwandüberschuss bei Einnahmen von 24,8 Millionen Franken (inklusive
Staatsbeitrag von 6,6 Millionen Franken) und Ausgaben von 43,2 
Millionen Franken eine Höhe von 18,4 Millionen Franken. Damit 
schrumpfte das Eigenkapital auf 22,6 Millionen Franken zusammen.
Das Hauptziel der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 
bestand nach den Ausführungen von Martin Meyer in der langfristigen 
Sicherung der Finanzierung der Arbeitslosenversicherung. Mit der 
Anhebung des Beitragssatzes von bisher 0,5 auf 1,0 Prozent des 
versicherten Verdienstes wird der Ausgleich von Einnahmen und 
Ausgaben über einen Konjunkturzyklus hinweg angestrebt. Für eine 
langfristige Sicherung erwies sich die Beitragserhöhung als 
unumgänglich, doch liegt sie im Vergleich zum Teil deutlich unter den
Beitragssätzen der Nachbarländer. Trotz dieser Erhöhung bleibt die 
Wettbewerbsfähigkeit des Werkplatzes Liechtenstein erhalten. Wie 
Martin Meyer weiter ausführte, verzichtete Liechtenstein bei der 
Revision auf verschiedene Elemente, die in anderen Ländern eingeführt
wurden: So wird kein sogenannter Solidaritätsbeitrag von 
Besserverdienenden erhoben und bei Kurzarbeit besteht keine 
Rückzahlungspflicht.
Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 auch auf der 
Leistungsseite in Kraft. Bisher galt die Regelung, dass eine 
Beitragszeit von 6 Monaten innerhalb von 2 Jahren genüge, um einen 
Anspruch auf Arbeitslosigkeit geltend machen zu können. Die 
Mindestbeitragszeit, die innerhalb von 24 Monaten nachgewiesen werden
muss, wurde auf 12 Monate angehoben. Die Höchstzahl der Taggelder 
wird neu stärker an der Beitragszeit ausgerichtet, womit Personen je 
länger Anspruch auf Leistungen haben, je länger sie Beiträge 
entrichtet haben. Generell gilt künftig eine Wartezeit von 5 Tagen, 
bis ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend gemacht werden
kann. Diese Frist kann aber, abhängig vom versicherten Verdienst, auf
10, 15 oder 20 Tage verlängert werden. Die verlängerte Wartefrist 
kommt jedoch nur zur Anwendung bei Personen, die keine 
Unterhaltspflichten gegenüber Kindern haben. Bisher lag der 
Höchstbetrag des versicherten Verdienstes bei 97'200 Franken. Neu 
wird dieser Betrag mit der Unfallversicherung koordiniert und auf 
126'000 Franken angehoben.
Eine wesentliche Neuerung bringt die Übertragung des 
Beitragsinkassos an die AHV. Im Sinne einer unternehmerfreundlichen 
Regelung können die Arbeitgeber künftig, wie Wirtschaftsminister 
Martin Meyer ausführte, die Beiträge an die AHV abliefern, was vor 
allem für Kleinbetriebe unnötigen Mehraufwand erspart. Über Details 
des Inkassosystems informierte an der Veranstaltung AHV-Direktor 
Walter Kaufmann. In den nächsten Tagen werden alle Arbeitgeber über 
die Neuerungen informiert, damit die notwendigen Anpassungen 
vorgenommen werden können. Neu sind nach seinen Worten nicht nur der 
erhöhte Beitragssatz und die Anhebung der Lohnobergrenze, sondern 
auch der einheitliche Lohnbegriff: Zwischen Arbeitslosenversicherung 
und AHV herrscht künftig der gleiche Rhythmus, womit die 
Beitragspflicht bei beiden Versicherungen zur gleichen Zeit beginnt 
und mit Erreichung der Altersgrenze zur gleichen Zeit endet.

Kontakt:

Markus Kaufmann
Persönlicher Mitarbeiter des Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 63 03

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