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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Inkrafttreten des Abkommens zwischen Österreich und Liechtenstein betreffend die automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein

Vaduz (ots)

Sperrfrist bis 01.12.2010, 01:00 Uhr
Am 1. Dezember 2010 tritt das
österreichisch-liechtensteinische Abkommen betreffend die 
automatische Anerkennung von in Österreich zugelassenen bzw. 
registrierten Human- und Tierarzneimitteln in Liechtenstein zusammen 
mit den notwendigen Anpassungen des EWR-Arzneimittelgesetzes in 
Kraft.
Mit dem Abkommen werden Zulassungen von Human- und 
Tierarzneimitteln durch die zuständige österreichische 
Arzneimittelbehörde automatisch in Liechtenstein anerkannt, falls 
dies der Antragssteller bei der österreichischen Arzneimittelbehörde 
beantragt. Das Abkommen ermöglicht Liechtenstein die Teilnahme am 
EWR-weiten Zulassungsregime von Arzneimitteln, ohne eine eigene 
Zulassungsbehörde aufbauen zu müssen. Dies wäre für Liechtenstein 
administrativ zu aufwendig. Die automatische Anerkennung von 
Zulassungen durch die österreichische Zulassungsbehörde tritt neben 
die Zulassung von Medikamenten durch die schweizerische 
Arzneimittelstelle Swissmedic, welche auch weiterhin möglich ist.

Kontakt:

Amt für Gesundheit / Arzneimittelkontrolle
Brigitte Batliner
T +423 236 73 25
brigitte.batliner@ag.llv.li
www.ag.llv.li

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