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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Bericht und Antrag zum Organismengesetz verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 2. Juni (pafl) - Die Regierung hat einen
Bericht und Antrag zur Schaffung eines Organismengesetzes zuhanden 
des Landtags verabschiedet. Damit wird die neue EU-Richtlinie über 
die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die 
Umwelt in liechtensteinisches Recht umgesetzt. Die neue Richtlinie 
regelt das Verfahren für die Freisetzung genetisch veränderter 
Organismen in die Umwelt transparenter und wirksamer als die 
Vorgängerrichtlinie, auch in Bezug auf Aspekte des Umweltschutzes und
der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Bei der Umsetzung der Richtlinie hat sich gezeigt, dass eine 
Totalrevision des heute geltenden Gesetzes durch die Schaffung eines 
neuen, umfassenden Gesetzes über den Umgang mit genetisch 
veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen 
(Organismengesetz) angezeigt ist. Die Anpassungen umfassen im 
Wesentlichen die Aufhebung des Verbots von Freisetzungsversuchen mit 
genetisch veränderten Organismen und den Erlass entsprechender 
Verfahrensbestimmungen. Zudem kann das im bestehenden Gesetz 
festgelegte Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von im 
EWR-Raum bereits zugelassenen genetisch veränderten Organismen nicht 
mehr aufrecht erhalten werden.
Bezüglich Inverkehrbringen und Zulassung von Organismen ist 
Liechtenstein weitgehend an das Staatsvertragsrecht gebunden. Was den
Umgang mit zugelassenen Organismen vor allem im Bereich der 
landwirtschaftlichen Produktion anbelangt, kann Liechtenstein 
innerhalb der Möglichkeiten des EWR-Rechtes und des Zollvertrages 
eigenständige Bestimmungen erlassen. Deshalb wurden einige 
grundsätzliche Bestimmungen zur Trennung des Warenflusses und zum 
Schutz der landwirtschaftlichen Produktion ohne genetisch veränderte 
Organismen in die Gesetzesvorlage integriert.
In diesem Bereich besteht für Liechtenstein gegenüber der Schweiz 
eine spezielle Situation, da in der Schweiz genetisch veränderte 
Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und genetisch 
veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden 
dürfen. Ein solches Verbot ist für Liechtenstein aufgrund des 
EWR-Rechtes nicht möglich, weshalb im Organismengesetz eine 
gesetzliche Grundlage zum Erlass einer Koexistenzverordnung zu 
schaffen ist. Damit sollen die Auflagen und Voraussetzungen für den 
Anbau genetisch veränderter Pflanzen in der Landwirtschaft geregelt 
werden.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle
T +423 236 61 97

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