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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtensteinische Regierung verabschiedet Abkommen und Amtshilfegesetze zum Informationsaustausch in Steuersachen

Vaduz (ots)

- Verabschiedung von insgesamt elf OECD-konformen
Steuerabkommen mit Informationsaustausch auf Anfrage
  • Regierung beschliesst Steueramtshilfegesetz sowie ein massgeschneidertes Amtshilfegesetz zur Umsetzung des Abkommens mit dem Vereinigten Königreich
  • Regierungschef Tschütscher: Liechtenstein schafft nun auch auf nationaler Ebene entsprechende gesetzliche Grundlagen zur Umsetzung der internationalen OECD-Standards
Die liechtensteinische Regierung hat elf
OECD-konforme Steuerabkommen und entsprechende Gesetzesvorlagen zu 
deren Umsetzung verabschiedet. Zu den genehmigten Steuerabkommen mit 
Informationsaustausch auf Anfrage gehören unter anderem die 
Vereinbarungen mit Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, den 
Niederlanden und Irland.
"Mit den heutigen Beschlüssen schafft die liechtensteinische 
Regierung nun auch auf nationaler Ebene entsprechende gesetzliche 
Grundlagen zur Umsetzung der internationalen OECD-Standards", sagte 
Regierungschef Klaus Tschütscher. "Mit der zügigen Umsetzung schaffen
wir zukunftsfähige Rahmenbedingungen für unseren Finanzplatz und 
Rechtssicherheit für Kunden und Abkommenspartner."
Das von der Regierung zusätzlich beschlossene OECD-konforme 
Steueramtshilfegesetz sieht im Rahmen der unterzeichneten Abkommen 
einen Informationsaustausch auf Basis von spezifizierten Anfragen im 
Einzelfall vor. Hierbei müssen unter anderem präzise Angaben zur 
Identität des vom Informationsaustausch betroffenen Steuerpflichtigen
und über den zugrunde liegenden Sachverhalt vorgelegt werden. Einen 
automatischen Informationsaustausch, sogenannte "fishing expeditions"
durch Steuerbehörden oder eine Amtshilfe auf Basis widerrechtlich 
erlangter Daten schliesst das Gesetz aus.
Zur Umsetzung des am 11. August 2009 abgeschlossenen Abkommens mit
Grossbritannien ist am heutigen Dienstag ein besonderes Gesetz 
verabschiedet worden. Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich 
sieht insbesondere die Schaffung eines - bereits laufenden - speziell
attraktiven Offenlegungsprogramms (Liechtenstein Disclosure Facility,
LDF) durch die britische Steuerbehörde HMRC vor. Liechtenstein stellt
im Rahmen eines für dieses Abkommen eigens geschaffenen Amtshilfe- 
und Compliance-Programms (Konformität) sicher, dass die im 
Vereinigten Königreich steuerpflichtigen Kunden des Finanzplatzes 
ihren Steuerpflichten nachkommen. Das verabschiedete Gesetz legt die 
entsprechenden Durchführungsvorschriften für das Compliance-Programm 
fest.
Das Steueramtshilfegesetz für das Vereinigte Königreich sieht 
keine über den OECD-Standard hinaus gehende Übermittlung von 
Kundendaten britischer Kunden an die britische Steuerbehörde HMRC 
vor. Das Steueramtshilfegesetz für das Vereinigte Königreich sieht 
zusätzliche, besondere Ablehnungsgründe für Anfragen vor dem 1. April
2015 vor, die zum Schutz der Kunden während der Dauer des Programms 
die Amtshilfe nur in wenigen Ausnahmefällen zulassen.
Der liechtensteinische Landtag soll die durch den heutigen 
Regierungsbeschluss eingebrachten Gesetzesvorlagen noch vor der 
Sommerpause 2010 behandeln und verabschieden.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
T +423 236 74 61
press@liechtenstein.li

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