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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Korrektur
Konsularischer Schutz für liechtensteinische Staatsangehörige im Ausland

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. Februar (pafl) - Gemäss einem
Notenaustausch zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der 
Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist es für 
Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner, welche ihren Wohnsitz 
länger als 12 Monate im Ausland haben - gleich wie für Schweizer 
Bürger - obligatorisch, sich bei der zuständigen diplomatischen oder 
konsularischen Vertretung vor Ort anzumelden, um zu gewährleisten, 
dass sie in Notsituationen konsularischen Schutz erhalten. Dort, wo 
Liechtenstein über keine eigene Vertretung verfügt, übernimmt die 
Schweiz aufgrund eines Abkommens von 1919 die Vertretung der 
liechtensteinischen Interessen. Ist die Schweiz in einem Land nicht 
vertreten, übernimmt die jeweilige Vertretung Österreichs die 
Betreuung der liechtensteinischen Staatsangehörigen.
Die liechtensteinischen Staatsangehörigen sollten bei der 
zuständigen Vertretung persönlich vorsprechen und sich mittels eines 
Reisepasses ausweisen. Falls eine persönliche Vorsprache nicht 
möglich ist, können die erforderlichen Formulare und Dokumente bei 
der zuständigen Vertretung telefonisch bestellt oder auf deren 
Internetseite bezogen werden.
Durch die Anmeldung können administrative Angelegenheiten wie 
zivilstandsrechtliche Änderungen oder die Beantragung von 
Reisedokumenten vor Ort erledigt werden. In Notsituationen wie bei 
Naturkatastrophen oder Terroranschlägen dient die Registrierung den 
offiziellen Stellen vor Ort der schnellen Kontaktaufnahme, der Suche 
nach vermissten Personen oder der Erteilung von rascher 
Hilfeleistung.
Weitere Informationen zu den liechtensteinischen Vertretungen im 
Ausland befinden sich auf dem Liechtenstein-Portal unter 
www.liechtenstein.li. Die Informationen zu den Schweizer Vertretungen
im Ausland sind auf der Internetseite des Eidgenössischen 
Departements für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter 
www.eda.admin.ch aufgelistet. Allfällige Fragen beantwortet auch das 
Amt für Auswärtige Angelegenheiten unter der Telefonnummer +423 236 
60 56.
Hinweis: Der Titel der Mitteilung wurde geändert. Der erste 
Abschnitt wurde neu formuliert.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Christine Stehrenberger
T +423 236 60 56

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