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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung von Gesetzen des Gesundheitsbereichs verabschiedet

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. November (pafl) - Die Regierung hat den
Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Ärzte-, des Gesundheits- 
und des Krankenversicherungsgesetzes verabschiedet. Der 
Vernehmlassungsbericht sieht vor, Rahmenbedingungen für die Führung 
einer Arztpraxis oder einer Praxis eines Gesundheitsberufes in Form 
einer juristischen Person zu schaffen. Der Staatsgerichtshof hat in 
seinem Urteil StGH 2008/38 entschieden, dass das Verbot, eine 
Arztpraxis in Form einer juristischen Person zu führen, 
verfassungswidrig ist und die entsprechenden Gesetzesbestimmungen 
aufgehoben. Die dadurch entstandene Rechtslücke soll durch die 
vorgeschlagenen Gesetzesänderungen geschlossen werden.
Mit der Abänderung der drei Gesetze des Gesundheitsbereichs und 
der dazugehörigen Verordnungen werden Bestimmungen für die 
juristischen Personen festgelegt. Ärzten und anderen 
Gesundheitsfachpersonen wird es zukünftig möglich sein, ihren Betrieb
als AG, GmbH, einfache Gesellschaft oder Kollektivgesellschaft zu 
führen.
Im Zentrum der Überlegungen bei den vorgeschlagenen 
Gesetzesänderungen stand das Interesse des Patienten. Diese sollen 
durch die Ärztegesellschaften und Gesundheitsberufegesellschaften 
nicht schlechter gestellt werden als bisher. Für zahlreiche 
Rechtsbereiche wurden Regeln definiert, die eine geordnete 
Entwicklung garantieren. Dazu zählen unter anderem die Bestimmungen 
über den Firmennamen, über die Beteiligung an einer Ärzte- oder 
Gesundheitsberufegesellschaft oder über den Abschluss einer 
Haftpflichtversicherung und die Mindestdeckungssumme. Weitere 
Regelungen betreffen den Eintrag ins Öffentlichkeitsregister und in 
die Liste der Ärzte- und Gesundheitsberufegesellschaften, die vom Amt
für Gesundheit geführt wird, sowie die Zulassung und die Aufnahme der
Tätigkeit.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 63 28

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