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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Massiver Anstieg von Asylgesuchen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. September (pafl) - Seit dem 9. September
2009 sind in Liechtenstein insgesamt 51 Asylgesuche von somalischen 
und 4 Asylgesuche von eritreischen Staatsangehörigen gestellt worden.
Seit dem Jahr 2003, mit 102 Asylgesuchen, ging die Anzahl der 
Asylgesuche bis September dieses Jahres markant zurück, nämlich auf 
lediglich deren 26 im Jahr 2008. Dieses Jahr wurden bis anhin bereits
112 Gesuche gestellt. Die grosse Anzahl von Asylgesuchen in den 
letzten drei Wochen deutet darauf hin, dass diese Asylsuchenden mit 
Absicht nach Liechtenstein gebracht wurden oder zumindest in die Nähe
von Liechtenstein. Einige der Befragten gaben denn auch an, dass sie 
von Schleppern für viel Geld, über die Schweiz und Österreich aus 
Italien kommend, nach Liechtenstein gebracht wurden. Bislang sind 
alle Gesuchsteller illegal nach Liechtenstein eingereist und haben 
sich an verschiedenen Orten, so im Aufnahmezentrum, bei der 
Landespolizei, aber auch bei Privaten, als Asylsuchende zu erkennen 
gegeben.
Diese einmalige, massive Zunahme von Asylgesuchen einer Ethnie 
stellt die mit dem Vollzug und der Betreuung beauftragten Stellen, 
das Ausländer- und Passamt, die Landespolizei und die 
Flüchtlingshilfe, vor eine grosse Herausforderung. Für die Dauer des 
Verfahrens, d.h. für die Abklärung, ob tatsächlich asylrelevante 
Gründe von diesen Personen geltend gemacht werden können, sind diese 
in der Aufnahmestelle für Asylsuchende in Vaduz, in unmittelbarer 
Nachbarschaft zur Landespolizei, untergebracht.
Nicht alle der Asylsuchenden werden in Liechtenstein ein 
abschliessendes Asylverfahren durchlaufen. Im Zuge der 
Ermittlungsarbeiten hat sich gezeigt, dass mehrere Gesuchsteller 
bereits in der Schweiz oder in Österreich oder in einem anderen Staat
ein Asylgesuch gestellt haben, in der Folge untergetaucht sind und 
nun missbräuchlich in Liechtenstein wiederum um Asyl ansuchen. Auf 
deren Gesuch wird nicht eingetreten. Diese Personen haben aufgrund 
von Rückübernahmeabkommen mit unseren beiden Nachbarstaaten 
Österreich und der Schweiz umgehend Liechtenstein wieder zu 
verlassen.
Während der Dauer der asylrechtlichen Abklärungen in Liechtenstein
werden die Asylsuchenden angehalten, einer Arbeit, die ihnen 
vermittelt wird, nachzugehen und so zu ihrem Unterhalt beizutragen.
Die Neuankömmlinge werden laufend unter Zuhilfenahme von 
Dolmetschern zu den Gründen ihrer Flucht aus dem Heimatland befragt. 
Die Abklärungen nehmen einige Zeit in Anspruch. Das Ausländer- und 
Passamt ist jedoch bestrebt, in längstens 6 Monaten einen Entscheid 
zu fällen, ob einem Gesuchsteller Asyl gewährt wird oder nicht. 
Grundsätzlich erhalten diejenigen Personen in Liechtenstein Asyl, die
in ihrer Heimat wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, 
Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihres 
Geschlechtes oder ihrer politischen Überzeugungen verfolgt und am 
Leben bedroht werden.
Da gegen eine solche Erstentscheidung ein Rechtsmittel ergriffen 
werden kann, also der Gang an weitere Instanzen möglich ist, dauern 
die Asylverfahren hingegen in der Regel einige Zeit länger.

Kontakt:

Hans Peter Walch
T +423 236 61 40
hanspeter.walch@apa.llv.li

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