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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein und San Marino paraphieren Doppelbesteuerungsabkommen

Vaduz (ots)

- OECD-Doppelbesteuerungsabkommen;
Informationsaustausch auf Anfrage
- Eingeschlagenen Weg der internationalen Kooperation in 
Steuerfragen fortgeführt
Die Verhandlungsdelegationen von
Liechtenstein und San Marino haben sich nach der Verhandlungsrunde 
vom 28. August 2009 und zwischenzeitlich erfolgten Bereinigungen auf 
den Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt. Damit sind 
die Verhandlungen abgeschlossen. Der Vertragstext folgt dem 
OECD-Musterabkommen und sieht einen Informationsaustausch auf Anfrage
vor. Die Unterzeichnung ist noch vor dem nächsten G20-Gipfel am 
24./25. September 2009 geplant. Das Abkommen tritt nach Abschluss der
jeweils innerstaatlichen Ratifikationsverfahren in Kraft.
Damit führt Liechtenstein seinen eingeschlagenen Weg der 
internationalen Kooperation in Steuerfragen fort und vertieft die 
Verbindungen zur Republik San Marino. Nach dem Abschluss mit 
Luxemburg ist dies das zweite OECD-konforme 
Doppelbesteuerungsabkommen Liechtensteins.
Liechtenstein hat den EU-Staaten bereits im Juni 2008 den 
OECD-Standard in der internationalen Kooperation in 
Steuerangelegenheiten im Rahmen von entsprechenden bilateralen 
Abkommen angeboten. Am 12. März 2009 weitete die liechtensteinische 
Regierung dieses Angebot aus und anerkannte den 
OECD-Steuerkooperationsstandard als verbindlich. Seither hat der 
liechtensteinische Landtag einstimmig das im Dezember 2008 mit den 
USA abgeschlossene Steuerinformationsabkommen (TIEA) angenommen und 
damit den Weg zur Implementierung freigemacht. Mit dem Vereinigten 
Königreich schloss Liechtenstein im August 2009 ein 
massgeschneidertes Steuerabkommen, das britischen Finanzplatzkunden 
besondere Konditionen zur steuerlichen Legitimation bietet. Darüber 
hinaus hat die liechtensteinische Regierung am 26. August 2009 ein 
OECD-konformes Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg und am 2. 
September ein OECD-konformes Abkommen über die Zusammenarbeit und den
Informationsaustausch in Steuerfragen mit Deutschland unterzeichnet. 
Bereits Anfang des Jahres stimmte Liechtenstein der Umsetzung des 
OECD-Standards im multilateralen EU-Betrugsbekämpfungsabkommen und 
damit mit allen 27 Mitgliedstaaten zu. Auch auf bilateraler Ebene 
befindet sich die liechtensteinische Regierung derzeit mit weiteren 
Staaten in Verhandlungen über OECD-konforme bilaterale 
Steuerabkommen. Ziel der Regierung ist es, noch im Herbst dieses 
Jahres mindestens zwölf entsprechende Abkommen abzuschliessen. Die 
Regierung strebt dabei im Interesse des Wirtschaftsstandorts vor 
allem auch Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung an.

Kontakt:

Stabsstelle für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
T + 423 236 74 61
press@liechtenstein.li

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