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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Corporate-Governance-Paket

Vaduz (ots)

Vaduz, 19. August (pafl) - Die Regierung
unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Schaffung und 
Harmonisierung gesetzlicher Grundlagen zur Führung und Transparenz 
von öffentlichen Unternehmen. Das vorliegende Gesetzespaket führt die
von der Regierung bereits im Jahr 2007 begonnenen Arbeiten im Bereich
der Corporate Governance für öffentliche Unternehmen weiter. 
Anlässlich einer Postulatsbeantwortung wurde diese Thematik im Herbst
2007 bereits umfassend im Landtag diskutiert. Der von der Regierung 
aufgezeigte Weg für die weitere Bearbeitung wurde grundsätzlich 
bestätigt. Darauf aufbauend hat die Regierung im vergangenen Jahr 
eine Vernehmlassungsvorlage erstellt und diese einem breiten Kreis - 
in erster Linie den öffentlichen Unternehmen - zur Stellungnahme 
unterbreitet.
Mit dem vorliegenden Bericht schlägt die Regierung vor, ein 
Rahmengesetz zur Steuerung und Überwachung von öffentlichen 
Unternehmen zu schaffen und sämtliche Spezialgesetze anzupassen. 
Weiters werden nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und 
Kontrolle von öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein (Code) 
vorgeschlagen. Im Rahmengesetz werden die für sämtliche Unternehmen 
gültigen Regelungen festgehalten. Die einzelnen Spezialgesetze werden
"entschlackt", indem die aus heutiger Sicht nicht mehr zwingend auf 
Gesetzesstufe zu regelnden Inhalte aufgehoben werden. Dementsprechend
sollen unternehmensindividuelle Detailregelungen auf der Stufe von 
Statuten und Organisationsreglementen erfolgen.
Die Regierung räumt der Frage der staatlichen Aufsichtsfunktion 
über öffentliche Unternehmen breiten Raum und hohe Wichtigkeit ein. 
Sie schlägt mit dem vorliegenden Bericht vor, zwischen den Aufgaben 
und Kompetenzen des Landtags und denjenigen der Regierung klar zu 
trennen. Verfassungsmässige Aufgabe des Landtags ist es, die 
Geschäftstätigkeit der Regierung zu überwachen und somit auch zu 
prüfen, wie die Regierung der Oberaufsicht über öffentliche 
Unternehmen nachkommt. Die direkte Aufsicht und Steuerung der 
öffentlichen Unternehmen sieht die Regierung jedoch als eine 
operative und damit als ihre Aufgabe an - analog einer Konzernleitung
im privatwirtschaftlichen Bereich. In dieser Frage ist es wichtig, 
dass zwischen dem Landtag und der Regierung ein einheitliches 
Verständnis herbeigeführt wird.
Zur Wahrnehmung ihrer "Konzernleitungsfunktion" misst die 
Regierung dem Instrument der Eigner- respektive Beteiligungsstrategie
eine wichtige Rolle bei. Die strategische Ausrichtung öffentlicher 
Unternehmen muss mit der Regierung als Eignervertretung abgestimmt 
sein, und die jeweiligen Unternehmensorgane müssen verpflichtet 
werden können, die gemeinsam definierten strategischen Ziele 
umzusetzen. Trotz Auslagerung handelt es sich bei den Tätigkeiten der
öffentlichen Unternehmen meist um öffentliche Aufgaben mit einem 
entsprechend hohen Mass an öffentlichem Interesse. Eine von der 
Regierung formulierte mittelfristige Eignerstrategie schafft für alle
Beteiligten Klarheit und Sicherheit zur Erarbeitung einer daraus 
abgeleiteten Unternehmensstrategie.
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket unternimmt die Regierung einen 
grossen Schritt in Bezug auf die Führung und Steuerung öffentlicher 
Unternehmen, welcher sich gerade auch im internationalen Vergleich 
sehen lassen darf.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Leiter
T +423 236 61 14

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