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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung legt Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den USA vor

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend das 
Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von 
Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in 
Steuersachen (TIEA), das Steueramtshilfegesetz-USA und die Ergänzung 
von Artikel 102 der Verfassung verabschiedet.
Gegenstand des TIEA mit den USA, welches auf dem OECD-Standard 
basiert, ist die gegenseitige Unterstützung durch den Austausch von 
Informationen, die für die Anwendung und Vollstreckung der jeweiligen
innerstaatlichen Steuervorschriften des ersuchenden Staates bedeutsam
sind. Der Informationsaustausch erfolgt auf dem Weg der Amtshilfe, 
das heisst durch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen 
Steuerbehörden. Der Informationsaustausch erfolgt nicht automatisch, 
sondern auf Anfrage.
Das TIEA ist vor dem Hintergrund der neuen Finanzplatzpolitik des 
Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein-Deklaration vom 12. 
März 2009 zum Ausdruck kommt. Damit hat sich Liechtenstein zur 
Einhaltung und Umsetzung der OECD-Standards betreffend Transparenz 
und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten verpflichtet.
Zur Durchführung des TIEA ist ein nationales Gesetz erforderlich. 
Die Regierung unterbreitet deshalb dem Landtag neben dem 
Übereinkommen auch ein Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit 
den USA. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren 
für die Gewährung der Amtshilfe, wie sie vom TIEA vorgegeben sind. 
Das vorgesehene Verfahren ermöglicht eine effiziente und rasche 
Verfahrensabwicklung - eine unabdingbare Voraussetzung für eine 
gegenüber dem Vertragspartner und international glaubwürdige 
Amtshilfe - und sieht den notwendigen Rechtsschutz in rechtsstaatlich
fairer Weise vor. Die Anordnung von Zwangsmassnahmen zur Beschaffung 
von amtshilfeweise verlangten Informationen ist nur mit richterlicher
Bewilligung möglich.
Angepasst werden soll auch das Staatsgerichtshofgesetz. Für Fälle 
der internationalen Amtshilfe soll die Rechtsmittelfrist verkürzt und
die aufschiebende Wirkung von Individualbeschwerden befristet werden.
Schliesslich schlägt die Regierung dem Landtag auch eine Ergänzung
der Verfassung vor. Eine solche ist geboten, um zum einen die 
gerichtliche Genehmigung von Zwangsmassnahmen durch einen Richter des
Verwaltungsgerichts zu ermöglichen, was mit Blick auf den 
Rechtsschutz wünschenswert ist. Zum andern soll im Sinne einer 
angemessenen Beschleunigung des Amtshilfeverfahrens ein direkter 
Rechtsmittelzug von der Steuerverwaltung als erstinstanzlich 
zuständiger Behörde zum Verwaltungsgerichtshof ermöglicht werden.
Das Inkrafttreten des TIEA und des Steueramtshilfegesetzes ist auf 
den 1. Januar 2010 mit Wirkung für die Steuerjahre 2009 und spätere 
Steuerjahre vorgesehen.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Katja Gey, Delegierte und Koordinatorin für internationale
Finanzplatzverhandlungen
Tel.: +423 776 60 55
E-Mail: katja.gey@rfl.llv.li

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