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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Organismengesetz in Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 1. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer
Sitzung vom 31. März 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die
Schaffung eines Gesetzes über den Umgang mit Organismen 
(Organismengesetz; OrgG) genehmigt. Die Übernahme einer Richtlinie 
des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2001 über die 
absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die 
Umwelt in das EWR-Abkommen bedingt verschiedene Änderungen des 
liechtensteinischen Gesetzes über den Umgang mit gentechnisch 
veränderten oder pathogenen Organismen.
Im Zuge der Überprüfung der notwendigen Anpassungen des 
bestehenden Gesetzes hat sich gezeigt, dass eine Totalrevision 
respektive die Schaffung eines neuen, umfassenden Gesetzes über den 
Umgang mit Organismen angezeigt ist. Gründe hierfür sind der 
Rechtsanpassungsbedarf zur Umsetzung der EG-Richtlinie, die 
weiterführende Harmonisierung des liechtensteinischen Umweltrechtes 
mit jenem der Schweiz sowie die aktuellen rechtlichen Entwicklungen, 
welche sich aus der zunehmenden Problematik in Zusammenhang mit 
gebietsfremden Organismen ergeben.
Die Anpassungen aufgrund der EG-Richtlinie umfassen im 
Wesentlichen die Aufhebung des Verbots von Freisetzungsversuchen mit 
gentechnisch veränderten Organismen respektive den Erlass 
entsprechender Verfahrensbestimmungen im Einklang mit der Richtlinie.
Zudem kann das im bestehenden Gesetz festgelegte 
Bewilligungsverfahren für das Inverkehrbringen von im EWR-Raum 
bereits zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen nicht mehr 
aufrechterhalten werden.
Weiters ist aufgrund der EWR-rechtlichen Ausgangslage im 
Organismengesetz eine gesetzliche Grundlage für den Erlass einer 
Koexistenzverordnung zu schaffen. Mit dieser Verordnung sollen die 
Auflagen und Voraussetzungen für den Anbau gentechnisch veränderten 
Kulturen in der Landwirtschaft geregelt werden. Dabei ist den 
ausgesprochen kleinräumigen Verhältnissen in Liechtenstein, der 
starken Parzellierung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens und dem
hohen Anteil der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung nach den Regeln
des Biolandbaus sowie der integrierten Produktion Rechnung zu tragen.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 3. Juli 2009. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren
Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Amtsleiter
Tel.: +423 236 61 97

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