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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Anpassung der Einspeisevergütungen für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Januar (pafl) - Die Regierung hat an
ihrer Sitzung vom 27. Januar 2009 auf Vorschlag der Energiekommission
und der Energiefachstelle die Einspeisevergütungen für die in neuen 
und bestehenden Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) erzeugte 
Elektrizität angepasst. Die bisherigen, in der 
Energieeffizienzverordnung (EEV) auf fixe Beträge festgelegten 
Einspeisevergütungen vermochten aufgrund der gestiegenen 
Brennstoffkosten den wirtschaftlichen Betrieb solcher Anlagen nicht 
mehr zu gewährleisten.
"Die mit dem Energieeffizienzgesetz angestrebte Anreizfunktion zum
Erstellen und Betreiben von Blockheizkraftwerken soll durch die 
Flexibilisierung der Einspeisevergütungen erhalten bleiben", erklärt 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger 
Wirtschaftsminister zu den Beweggründen der Anpassung. Die EEV sieht 
deshalb neu vor, dass sich die Einspeisevergütungen aus der Summe des
marktorientierten Strompreises (EEX-Preis an der europäischen 
Strombörse in Leipzig) und einem fixen Zuschlag berechnen. Die 
Mindestvergütung in Höhe der bisherigen fixen Tarife bleibt weiterhin
garantiert. Der Zuschlag für neue Anlagen beträgt rückwirkend 9 
Rappen per 1. Januar 2009, jener für bestehende Anlagen 7,5 Rappen 
pro Kilowattstunde elektrischer Energie. Nähere Auskünfte erteilt auf
Anfrage die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Violanda Lanter-Koller, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 74 26

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