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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Arbeitsfrieden gestärkt - acht weitere Gesamtarbeitsverträge allgemeinverbindlich erklärt

Vaduz (ots)

Vaduz, 20. Januar (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom Dienstag weitere acht Verordnungen zur 
Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen beschlossen.
Damit sind ab 1. Februar 2009 in Liechtenstein insgesamt zehn 
Gesamtarbeitsarbeitsverträge allgemeinverbindlich.
"Mit der Allgemeinverbindlicherklärung von weiteren acht 
Gesamtarbeitsverträgen ist ein weiterer grosser Schritt für die 
Sicherung des Arbeits- und Sozialfriedens und die Stabilität des 
Arbeitsmarktes in Liechtenstein gesetzt worden. Das rasche und 
zielgerichtete Handeln der Regierung, des Gesetzgebers und der 
Sozialpartner hat sich gelohnt. Gerade in der jetzigen 
wirtschaftlichen Situation ist dieser erkennbare Schulterschluss 
zwischen Wirtschaft und Politik von enormer Bedeutung", freut sich 
Regierungschef-Stellvertreter und Wirtschaftsminister Klaus 
Tschütscher. Denn mit der Verabschiedung dieser acht Verordnungen und
den damit insgesamt zehn allgemeinverbindlich erklärten 
Gesamtarbeitsverträgen wurde in kurzer Zeit die Lücke bei den 
verbindlichen Regelungen der Arbeitsbedingungen in Liechtenstein, 
welche durch die Aufhebung der Pflichtmitgliedschaft in der früheren 
Gewerbekammer entstanden ist, wieder geschlossen.
Die allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge 
beinhalten für alle in den jeweiligen Branchen tätigen Arbeitgeber 
und Arbeitnehmer verbindliche Regelungen in Bereichen wie zum 
Beispiel Mindestlohn, Arbeitszeiten, Ferien, usw. Ab dem 1. Februar 
2009 gelten in folgenden Branchen allgemeinverbindliche 
Gesamtarbeitsverträge: Autogewerbe, Baumeister und Pflästerer, 
Elektro-Elektronik und Radio/TV, Gärtner und Floristen, Gipsergewerbe
(bereits seit 1. Juni 2008), Hafner und Plattenleger, Haustechnik und
Spengler, Malergewerbe (bereits seit 1. Juni 2008), Schreinergewerbe 
und Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Horst Schädler, Ressortsekretär
Tel.: +423 236 76 69

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